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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2410 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

rechtliche Maßnahmen nicht Regelungsgegenstand eines <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es<br />

sind.<br />

Ferner ist in Einwendungen der Städte und Gemeinden die Sorge vorgetragen worden, dass<br />

die Parkraumnachfrage in flughafennahen Kommunen steige, weil Fluggäste einen billigen<br />

Dauerparkplatz für den Zeitraum ihrer Flugreise suchen. Diese Sorge ist auch für den Be-<br />

reich von Bahnhöfen und Haltepunkten im Schienenverkehr in Kommunen im weiteren Um-<br />

feld des <strong>Flughafen</strong>s vorgetragen worden. Die Planfeststellungsbehörde verweist zu diesen<br />

Bedenken auf die Planungen der Vorhabensträgerin. Diese sehen auf dem <strong>Flughafen</strong>gelän-<br />

de ausreichend Parkraum vor, um den Bedarf aller Nutzergruppen angemessen zu decken<br />

(vgl. Ausführungen unter C III 3.6.3). Nachteilige Auswirkungen auf umliegende Kommunen<br />

sind grundsätzlich nicht zu erwarten. Unabhängig davon verweist die Planfeststellungsbe-<br />

hörde auf die straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen zum Parken, die aus-<br />

reichende Möglichkeiten für Parkraumbewirtschaftungsinstrumente in den Kommunen im<br />

Umfeld des <strong>Flughafen</strong>s bieten.<br />

Entgegen einer Vielzahl von Einwendungen und Stellungnahmen wird der <strong>Flughafen</strong> Frank-<br />

furt <strong>Main</strong> auch nach Realisierung der planfestgestellten <strong>Ausbau</strong>maßnahmen im öffentlichen<br />

Personennah- und -fernverkehr ausreichend angebunden sein. Insbesondere die Erschlie-<br />

ßung des Südens, Terminal 3, ist gewährleistet. Das Terminal 3 wird über das geplante flug-<br />

hafeninterne Passagier-Transfer-System (PTS) an den Fern-, den Regional- und den Bus-<br />

bahnhof im Norden des <strong>Flughafen</strong>s angebunden. Außer der Einbindung in bestehende Bus-<br />

linien des RMV beabsichtigt die Vorhabensträgerin als Ergänzung der öffentlichen Buslinie<br />

OF-51 die Einrichtung einer Shuttle-Bus-Verbindung zwischen dem Bahnhof Zeppelinheim<br />

an der Strecke <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>-Mannheim („Riedbahn“) und dem Terminal 3 (vgl. Ausfüh-<br />

rungen unter C III 4.9).<br />

Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter C III 3 verwiesen.<br />

16.4.4 Einkaufsstruktur<br />

Die kommunalen Bedenken, im neuen Terminal 3 werde eine Einkaufmeile mit zentrenrele-<br />

vanten Einkaufsflächen eingerichtet, die zu einem Kaufkraftabzug in der Region führt, wer-<br />

den von der Planfeststellungsbehörde nach Würdigung der Planung der Vorhabensträgerin<br />

zurückgewiesen. Gemeindliche Belange werden durch die Errichtung des Terminal 3 nicht<br />

beeinträchtigt. Die Errichtung von Einkaufszentren oder großflächigen Einzelhandel ist nicht<br />

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.

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