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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2158 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

sem Hintergrund hat die Vorhabensträgerin aus Sicht der Planfeststellungsbehörde zu Recht<br />

auf nähere Untersuchungen der Schadstoffe NO2, Benzol und Dieselruß verzichtet.<br />

Da für PM10 im Jahresmittel eine Zusatzbelastung prognostiziert wird, die an mehreren Im-<br />

missionsorten nicht mehr irrelevant im Sinne der TA Luft ist, weil sie 3 % des über ein Kalen-<br />

derjahr gemittelten Grenzwertes von 40 µg/m³ (vgl. § 4 Abs. 4 der 22. Verordnung zur Durch-<br />

führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für<br />

Schadstoffe in der Luft - 22. BImSchV)) überschreitet, hat die Vorhabensträgerin unter Be-<br />

rücksichtigung der Vorbelastung die Gesamtbelastung ermittelt. Als Vorbelastung wurde da-<br />

bei die an der Dauermessstation des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie<br />

(HLUG) in Raunheim im Jahr 2002 gemessenen Immissionskonzentration in Höhe von 25,8<br />

µg/m 3 für das Jahresmittel sowie eine Anzahl von 24 Tagen, an denen der Immissionswert<br />

von 50 µg/m 3 überschritten ist, zugrunde gelegt. Danach ist für PM10 in Kelsterbach insge-<br />

samt eine Überschreitung des Jahresmittelwerts zu erwarten. Zudem wird im Gutachten<br />

G15.2 prognostiziert, dass der über 24 Stunden gemittelte Grenzwert für PM10 in Edders-<br />

heim, Okriftel, Kelsterbach, Schwanheim und Raunheim im ungünstigsten Fall an mehr als<br />

35 Tagen überschritten wird (vgl. § 4 Abs. 2 der 22. BImSchV).<br />

Insoweit gilt aber zu berücksichtigen, dass die Schadstoffimmissionen von der Vorhabens-<br />

trägerin im Gutachten G15.2 konservativ angesetzt und damit deutlich überschätzt werden.<br />

Den lufthygienisch konservativen Ansatz und die damit verbundene Überschätzung der Im-<br />

missionskonzentrationen hat auch das mit der Qualitätssicherung beauftragte Ingenieurbüro<br />

iMA Richter & Röckle GbR bestätigt. So liegt der für die Bestimmung der Abgas-Emissionen<br />

aus dem Baustellenverkehr angesetzte NOx-Emissionsfaktor von 13,9 g/km etwa 50 % über<br />

dem Mittelwert für schwere Nutzfahrzeuge und entspricht somit einer Fahrzeugflotte, die sich<br />

durch Lkw mit sehr hoher Nutzlast auszeichnet. Während der NO2-Anteil an den Stickoxiden<br />

(NOx) im Gutachten mit 60 % angesetzt wurde, liegt der NO2-Anteil an NOx üblicherweise bei<br />

maximal 30 %. Auch der Emissionsfaktor für Partikelemissionen beim Abladen von Lkw wur-<br />

de mit 29 g/Abwurf sehr konservativ gewählt. In der Regel ist beim Abladen von Erdaushub<br />

von einem Emissionsfaktor von 3 bis 10 g/Abwurf auszugehen. Schließlich wurden die für<br />

Staubemissionen ausschlaggebenden Lkw-Transporte auf unbefestigten Straßen mit 950<br />

g/Fz. x km anhand eines im Vergleich zu der in der Literatur angegebenen Spanne von 100<br />

bis 1.500 g/Fz. x km relativ hohen Emissionsfaktors berechnet. Die Immissionsprognose ist<br />

auch insoweit konservativ, als bei Kurzzeitwerten keine Möglichkeit besteht, staubmindern-<br />

den Niederschlag zu berücksichtigen.<br />

Jedenfalls wird den errechneten Grenzwertüberschreitungen nach Auffassung der Planfest-<br />

stellungsbehörde durch die aufgenommenen Nebenbestimmungen ausreichend begegnet.

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