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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2398 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Zusammenfassend zeichnet sich ab, dass nach Ausweisung des zukünftigen Siedlungsbe-<br />

schränkungsgebietes im Entwurf des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennut-<br />

zungsplans in Kommunen, die von ihrer geographischen Lage oder ihrem sonstigen Ausstat-<br />

tungspotenzial her einer entsprechenden Situationsgebundenheit unterliegen, eine Auswei-<br />

sung von weiteren Flächen für eine Wohnnutzung zum Teil nicht mehr bzw. nur noch sehr<br />

eingeschränkt möglich ist. Diese Einschränkungen der kommunalen Planungshoheit sind<br />

nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde durch das überörtliche öffentliche Interesse<br />

am <strong>Flughafen</strong>ausbau von höherem Gewicht gerechtfertigt. Dies gilt insbesondere für die<br />

Städte und Gemeinden, die aufgrund der bestehenden Situation schon in ihrer Planungsho-<br />

heit eingeschränkt sind.<br />

Mit den dargestellten Einschränkungen ist aber kein Entzug der gemeindeeigenen Pla-<br />

nungsmöglichkeiten verbunden. Die Städte und Gemeinden haben grundsätzlich weiterhin<br />

die Möglichkeit der Planung anderer Nutzungen. Zudem ist dargestellt worden, dass einige<br />

Städte und Gemeinden vor der Neuaufstellung des Regionalplans durch den Beschluss von<br />

Bebauungsplänen Siedlungszuwachsflächen für eine zukünftige Wohnsiedlungsentwicklung<br />

gesichert haben. Die mit rechtswirksamen Bebauungsplänen gesicherten Flächen sind zum<br />

Teil noch nicht ausgeschöpft worden, so dass sie zur Deckung des zukünftigen Wohnsied-<br />

lungsflächenbedarfs zur Verfügung stehen. Sie wurden bei der Erarbeitung des Entwurfs des<br />

Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans entsprechend berücksichtigt.<br />

Auch wenn durch die Ausweisung des zukünftigen Siedlungsbeschränkungsgebietes in den<br />

betroffenen Städten und Gemeinden die Möglichkeiten zur Festlegung/Darstellung neuer<br />

Wohnsiedlungsflächen (Vorranggebiet Siedlung Planung bzw. geplante Wohn- und Misch-<br />

bauflächen) zum Teil eingeschränkt wird, zeigt der vorliegende Entwurf des Regionalplans<br />

Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans, dass in Übereinstimmung mit dem sied-<br />

lungsstrukturellen Entwicklungskonzept auf regionaler Ebene insgesamt eine Kompensation<br />

der infolge des planfestgestellten Vorhabens wegfallenden Siedlungszuwachsflächen mög-<br />

lich ist.<br />

16.2.3 Einschränkungen der Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz<br />

Die Stadt <strong>Main</strong>z hat in ihrer Einwendung vom 02.03.2005 (S. 150) geltend gemacht, dass ihr<br />

Wohnflächenentwicklungspotenzial überwiegend in den südlichen Stadtteilen Ebersheim und<br />

Weisenau (Großberg) und – in kleinerem Umfang – in Hechtsheim, Bretzenheim und Ler-<br />

chenberg liege. Diese Stadtteile seien im Planungsfall in besonders hohem Maße betroffen.

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