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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2397 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

von 59 ha. Durch das neue Siedlungsbeschränkungsgebiet, das an die Ortsteile Crumstadt,<br />

Goddelau und Wolfskehlen angrenzt, wird eine Ausdehnung der Siedlungsflächen nach Os-<br />

ten hin eingeschränkt. Im Vergleich zum RPS 2000 entfällt in der Plankarte des Regional-<br />

planentwurfs Südhessen 2007 im Ortsteil Goddelau ein Teil der Siedlungszuwachsfläche;<br />

diese wird zum Teil durch zusätzliche Siedlungszuwachsflächen im Ortsteil Crumstadt kom-<br />

pensiert.<br />

Die Gemeinde Roßdorf (einschließlich des Ortsteils Gundernhausen) hat gemäß dem Regi-<br />

onalplanentwurf Südhessen 2007 einen maximalen Bedarf an Wohnsiedlungsfläche bis zum<br />

Jahr 2020 von 27 ha. Das neue Siedlungsbeschränkungsgebiet überlagert den Ortsteil Gun-<br />

dernhausen im Norden. Für die zukünftige Siedlungsentwicklung in Gundernhausen weist<br />

der Regionalplanentwurf Südhessen 2007 eine Siedlungszuwachsfläche im Westen aus. Zur<br />

Deckung des ermittelten maximalen Wohnsiedlungsflächenbedarfs sind zudem im Osten und<br />

Westen des Ortsteils Roßdorf Siedlungszuwachsflächen festgelegt.<br />

Für die Gemeinde Trebur einschließlich der Ortsteile Astheim, Geinsheim und Hessenaue ist<br />

bis zum Jahr 2020 ein maximaler Bedarf an Wohnsiedlungsfläche von 24 ha ermittelt wor-<br />

den. Das vorgesehene Siedlungsbeschränkungsgebiet umfasst die Ortsteile Trebur und Ast-<br />

heim vollständig sowie den nördlichen Teil des Ortsteiles Geinsheim, so dass die weitere<br />

Siedlungsentwicklung im Wesentlichen auf den Süden des Ortsteiles Geinsheim beschränkt<br />

ist. Jedoch kann ein wesentlicher Teil des maximalen Bedarfs an Wohnsiedlungsfläche bis<br />

zum Jahr 2020 durch bestehende, jedoch noch nicht beanspruchte Flächenpotenziale (zum<br />

Teil mit rechtswirksamen Bebauungsplänen belegt) gedeckt werden.<br />

Die Stadt Weiterstadt einschließlich der Stadtteile Gräfenhausen, Schneppenhausen und<br />

Braunshardt hat einen maximalen Bedarf an Wohnsiedlungsfläche bis zum Jahr 2020 von<br />

44 ha. Das zukünftige Siedlungsbeschränkungsgebiet überlagert die Stadtteile Gräfenhau-<br />

sen und Schneppenhausen vollständig und in Teilen den Siedlungsbestand im Westen von<br />

Braunshardt. Ein entsprechendes Potential für die weitere Wohnsiedlungsentwicklung bietet<br />

die Kernstadt, größere Siedlungszuwachsflächen sind entsprechend der Plankarte zum Re-<br />

gionalplanentwurf Südhessen 2007 im Osten des Stadtteils Braunshardt ausgewiesen wor-<br />

den.<br />

Die Stadt Wiesbaden hat bis zum Jahr 2020 einen maximalen Bedarf an Wohnsiedlungsflä-<br />

che von 309 ha. Das vorgesehene Siedlungsbeschränkungsgebiet wirkt sich nicht erkennbar<br />

auf die Wohnsiedlungsentwicklung der Stadt Wiesbaden aus, da nur im südöstlichen Bereich<br />

der Gemarkung geringfügig Freiflächen berührt werden.

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