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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2396 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Jahr 2020 kann jedoch ohne Neuausweisung von Zuwachsflächen gedeckt werden, da u. a.<br />

die in der Plankarte im RPS 2000 ausgewiesene Siedlungszuwachsfläche, die zwischenzeit-<br />

lich durch rechtswirksame Bebauungspläne gesichert ist, noch nicht vollständig in Anspruch<br />

genommen worden ist.<br />

Die Stadt Griesheim hat einen maximalen Bedarf an Wohnsiedlungsfläche bis zum Jahr<br />

2020 von 46 ha. Das zukünftige Siedlungsbeschränkungsgebiet umfasst den westlichen Be-<br />

reich der Stadt Griesheim, gleichzeitig durchschneidet die Autobahn A 67 die Gemarkungs-<br />

grenze im Osten. Aufgrund der sich aus der geographischen Lage im Raum abzeichnenden<br />

Situationsgebundenheit sowie zahlreicher Innenentwicklungspotenziale weist der Regional-<br />

planentwurf Südhessen 2007 keine Siedlungszuwachsflächen aus.<br />

Für die Gemeinde Groß-Zimmern hat die obere Landesplanungsbehörde laut Entwurf des<br />

Regionalplans Südhessen 2007 bis zum Jahr 2020 einen maximalen Bedarf an Wohnsied-<br />

lungsfläche von 32 ha ermittelt. Das vorgesehene Siedlungsbeschränkungsgebiet berührt<br />

lediglich Freiflächen im Nordwesten der Gemarkung, bestehende und in der Plankarte des<br />

Regionalplanentwurfs 2007 ausgewiesene Siedlungszuwachsflächen sind nicht berührt.<br />

Ein maximaler Wohnsiedlungsflächenbedarf von 10 ha ist für die Gemeinde Messel bis zum<br />

Jahr 2020 ermittelt worden. Da das in der Plankarte des Regionalplanentwurfs Südhessen<br />

2007 ausgewiesene Siedlungsbeschränkungsgebiet lediglich im äußersten Süden die Ge-<br />

markung der Gemeinde berührt, können keine fluglärmbedingten Einschränkungen bei der<br />

zukünftigen Siedlungsentwicklung geltend gemacht werden. Für die zukünftige Entwicklung<br />

von Wohnbauflächen weist der Regionalplanentwurf Südhessen 2007 angrenzend an die<br />

bestehende Siedlungsfläche im Südosten entsprechende Zuwachsflächen aus.<br />

Nach dem Entwurf des Regionalplans Südhessen 2007 hat die Stadt Pfungstadt einschließ-<br />

lich der Stadtteile Hahn, Eschollbrücken und Eich einen maximalen Bedarf an Wohnsied-<br />

lungsflächen bis zum Jahr 2020 von 42 ha, die im Schwerpunkt im Stadtteil Pfungstadt reali-<br />

siert werden sollen. Vom zukünftigen Siedlungsbeschränkungsgebiet ist der Stadtteil Hahn<br />

berührt; eine Siedlungsentwicklung nach Norden ist nicht bzw. nur sehr eingeschränkt mög-<br />

lich. Darüber hinaus ist im Stadtteil Hahn, wie auch in den Stadtteilen Eich und Eschollbrü-<br />

cken die Stadtentwicklung in Richtung Osten aufgrund der hier angrenzenden Autobahn<br />

A 67 langfristig eingeschränkt. Für die drei Stadtteile (Hahn, Eschollbrücken und Eich) weist<br />

bereits der RPS 2000 keine Siedlungszuwachsflächen aus.<br />

Die Stadt Riedstadt, bestehend aus den Ortsteilen Crumstadt, Goddelau, Erfelden, Leeheim<br />

und Wolfskehlen, hat einen maximalen Bedarf an Wohnsiedlungsfläche bis zum Jahr 2020

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