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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2392 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

nung des zukünftigen Siedlungsbeschränkungsgebietes nicht mehr realisiert werden. Da ein<br />

großer Teil der Gemarkung bewaldet ist und die Stadt einen hohen Flächenanteil an Schutz-<br />

gebieten zu verzeichnen hat, bleiben der Stadt Mörfelden-Walldorf insgesamt nur noch we-<br />

nige Flächenreserven (vgl. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan, Re-<br />

gionaler Flächennutzungsplan, Vorentwurf 2007, Gemeindeteil IV, S. 116).<br />

Die Stadt Mühlheim am <strong>Main</strong> hat Wohnbauflächen von insgesamt 364 ha und gemischte<br />

Bauflächen von 90 ha. Geplant sind bis zum Jahr 2020 weitere 52 ha Wohnbaufläche und<br />

25 ha gemischte Baufläche. Durch das in der Plankarte des Vorentwurfs des Regionalen<br />

Flächennutzungsplans ausgewiesene Siedlungsbeschränkungsgebiet werden im Westen der<br />

Gemarkung Freiflächen berührt. Das stadtentwicklungspolitische Ziel der Siedlungsflächen-<br />

entwicklung des Augenwaldgebietes (ca. 55 ha) wird, wie auch die Arrondierung des Orts-<br />

randes im Osten von Lämmerspiel durch die Realisierung des planfestgestellten Vorhabens<br />

nicht berührt (vgl. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan, Regionaler<br />

Flächennutzungsplan, Vorentwurf 2007, Gemeindeteil IV, S. 117 f.).<br />

Die Gemeinde Nauheim verfügt neben Wohnbauflächen von 159 ha über gemischte Bauflä-<br />

chen von 23 ha. Bis zum Jahr 2020 ist eine Wohnbaufläche im Umfang von 1 ha geplant,<br />

kleinere Entwicklungsmöglichkeiten befinden sich in der Ortslage. Das vorgesehene Sied-<br />

lungsbeschränkungsgebiet überlagert die gesamte Gemarkungsfläche der Gemeinde Nau-<br />

heim einschließlich der geplanten gemischten Baufläche im Süden (fast 5 ha) sowie das ge-<br />

plante Wohnbaugebiet im Projekt „Feldchen/Neue Ortsmitte“. Für das nach Aussagen des<br />

Vorentwurfs des Regionalen Flächennutzungsplans durch das vorgesehene Siedlungsbe-<br />

schränkungsgebiet betroffene und geplante Wohngebiet „Feldchen/Neue Ortsmitte“ liegt<br />

inzwischen ein rechtswirksamer Bebauungsplan vor. Eine Bebauung dieser Fläche ist daher<br />

möglich (vgl. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan, Regionaler Flä-<br />

chennutzungsplan, Vorentwurf 2007, Gemeindeteil IV, S. 123).<br />

Die Stadt Neu-Isenburg verfügt über Wohnbauflächen von 374 ha und gemischte Bauflächen<br />

von 34 ha. Geplant sind bis zum Jahr 2020 weitere 5 ha Wohnbaufläche und 6 ha gemischte<br />

Baufläche. Das Gebiet der Stadt Neu-Isenburg liegt fast vollständig innerhalb des im Vor-<br />

entwurf des Regionalen Flächennutzungsplans festgelegten Siedlungsbeschränkungsgebie-<br />

tes. Die im Anschluss an den östlichen Ortsrand liegenden Flächenreserven für eine Wohn-<br />

baunutzung können deshalb nicht mehr genutzt werden. Darüber hinaus sind die Möglichkei-<br />

ten für eine Siedlungsflächenentwicklung insgesamt weitgehend erschöpft, da im Osten die<br />

Autobahn A 661 an das Stadtgebiet angrenzt und die Stadt darüber hinaus von Waldflächen<br />

umgeben ist (vgl. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan, Regionaler<br />

Flächennutzungsplan, Vorentwurf 2007, Gemeindeteil IV, S. 130 f.).

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