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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2391 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Lücken konzentrieren sich daher auf den Norden und Osten der Kernstadt. Im Bereich zwi-<br />

schen Nordenstädter Straße und Massenheimer Straße sind umfangreiche Wohnbauflächen<br />

geplant (vgl. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan, Regionaler Flä-<br />

chennutzungsplan, Vorentwurf 2007, Gemeindeteil IV, S. 82). Bei Realisierung des planfest-<br />

gestellten Vorhabens kommt es im Bereich der Stadt Hochheim, im Vergleich zur Situation<br />

ohne <strong>Ausbau</strong>, zu einer erheblich geringeren Nutzung der nach Norden abdrehenden Abflug-<br />

routen vom bestehenden Parallelbahnsystem. Dies führt im Norden der Stadt zu einer Redu-<br />

zierung der fluglärmbedingten Auswirkungen. Im Vergleich zum Prognosenullfall, bei dem<br />

zukünftig voraussichtlich sämtliche im RPS 2000 ausgewiesenen Siedlungszuwachsflächen<br />

vom Siedlungsbeschränkungsgebiet betroffen wären, werden diese Flächen im <strong>Ausbau</strong>fall<br />

nicht berührt.<br />

Die Stadt Kelsterbach weist neben Wohnbauflächen von 149 ha gemischte Bauflächen von<br />

57 ha auf. Geplant sind bis zum Jahr 2020 weitere 31 ha Wohnbauflächen und 1 ha ge-<br />

mischte Baufläche. Die Stadt verfügt über umfangreiche Wohnbauflächen am östlichen Orts-<br />

rand im Bereich „Länger Weg“ (ca. 23 ha) und am nördlichen und östlichen Rand der Unter-<br />

stadt (ca. 8 ha), die nicht in das Siedlungsbeschränkungsgebiet fallen. Der südliche Bereich<br />

des Stadtgebietes von Kelsterbach wird von dem im Planentwurf ausgewiesenen Siedlungs-<br />

beschränkungsgebiet erfasst. Aufgrund der räumlichen Nähe zum <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> war<br />

bereits in der Vergangenheit eine weitere Siedlungsentwicklung in Richtung Süden nicht<br />

möglich (vgl. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan, Regionaler Flä-<br />

chennutzungsplan, Vorentwurf 2007, Gemeindeteil IV, S. 95 f.).<br />

Die Stadt Langen verfügt über eine Gesamtwohnbaufläche von 376 ha und gemischte Bau-<br />

flächen von 98 ha. Geplant sind bis zum Jahr 2020 weitere 30 ha Wohnbaufläche und 8 ha<br />

gemischte Baufläche. Das im Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplans ausgewie-<br />

sene Siedlungsbeschränkungsgebiet streift im äußersten Norden die Gemarkung der Stadt,<br />

betroffen sind hier Freiflächen. Aufgrund der an die Bebauung angrenzenden Waldflächen im<br />

Westen sowie der wertvollen Offenlandschaft im Nordosten und Süden sind darüber hinaus<br />

die Grenzen des Flächenwachstums der Stadt Langen im Wesentlichen erreicht. Der<br />

Schwerpunkt der zukünftigen Entwicklung liegt in der Innenentwicklung ehemals industriell<br />

genutzter Flächen (vgl. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan, Regio-<br />

naler Flächennutzungsplan, Vorentwurf 2007, Gemeindeteil IV, S. 105 f.).<br />

Die Stadt Mörfelden-Walldorf verfügt im Bestand über Wohnbauflächen im Umfang von<br />

424 ha und gemischte Bauflächen von 50 ha. Geplant sind bis zum Jahr 2020 weitere 5 ha<br />

Wohnbaufläche und 1 ha gemischte Baufläche. Bislang geplante und im RPS 2000 im Nor-<br />

den von Mörfelden ausgewiesene Siedlungszuwachsbereiche können aufgrund der Ausdeh-

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