08.01.2013 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2157 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Darüber hinaus hat sich die Planfeststellungsbehörde weitere Emissionsminderungsmaß-<br />

nahmen vorbehalten, sollten sich die festgesetzten Nebenbestimmungen wider Erwarten als<br />

unzureichend erweisen (vgl. Nr. 8 unter A XI 8).<br />

Die TÜV Süd Industrie Service GmbH hat im Gutachten G15.2 (Bauimmissionen - Luft) vom<br />

29.12.2006 eine konservative Betrachtung aus intensiver Baustellenaktivität und ungünstigen<br />

meteorologischen Bedingungen angestellt: Aus dem zeitlichen Ablauf der Baustellentätigkei-<br />

ten wurden ungünstige Emissionsverläufe ermittelt und zwei Jahreszeitreihen erzeugt, in<br />

denen jeweils Phasen mit hohen Emissionen und Phasen ungünstiger Ausbreitungssituatio-<br />

nen zusammenfallen. Zum Vergleich wurde eine weitere Zeitreihe ohne Verschiebung ge-<br />

genübergestellt.<br />

Diese Vorgehensweise ist nicht zu beanstanden. Mit Stellungnahme vom 14.03.2007 hat das<br />

Ingenieurbüro iMA Richter & Röckle GbR, das die Planfeststellungsbehörde mit der Quali-<br />

tätssicherung des Gutachtens G15.2 beauftragt hat, dargelegt, dass die vom Gutachter an-<br />

gewandte Methodik, drei unterschiedliche Starttermine zu untersuchen, ab denen hohe E-<br />

missionen auftreten, plausibel ist.<br />

Auch die der Berechnung zugrunde gelegten Randbedingungen und Eingangsparameter und<br />

die daraus abgeleiteten Ergebnisse sind nach Einschätzung der iMA Richter & Röckle GbR<br />

fachlich plausibel. Das eingesetzte Simulationsmodell LASAT (Lagrange Simulation von Ae-<br />

rosol Transport) entspricht den Anforderungen der VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3, und ist für die<br />

Aufgabenstellung geeignet. Auch die verwendeten meteorologischen Daten, die auf dem<br />

Gelände des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s ermittelt wurden, sind aufgrund des ebenen Geländes<br />

und der geringen Entfernung zu den Emissionsquellen für die Ausbreitungsrechnungen re-<br />

präsentativ. Im Übrigen ist die Auswahl des betrachteten Schadstoffspektrums für die Cha-<br />

rakterisierung der Baumaßnahmen ausreichend.<br />

Aus dem Gutachten geht hervor, dass der Anteil der maximalen baubedingten Belastungs-<br />

zunahme am jeweiligen Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2), Benzol und Dieselruß im<br />

Bereich der dem Baubetrieb nächstgelegenen Wohnbebauung der Kommunen Raunheim,<br />

Eddersheim, Okriftel, Kelsterbach, Schwanheim, Zeppelinheim, Mörfelden und Walldorf deut-<br />

lich unterhalb der in Nr. 4.2.2 a) der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) normier-<br />

ten Irrelevanzschwelle von 3 % liegt. Daraus hat die Vorhabensträgerin in Anlehnung an<br />

Nr. 4.1 der TA Luft den Schluss gezogen, dass trotz der zusätzlichen vorhabensbedingten<br />

Belastung die Immissionswerte für NO2, Benzol und Dieselruß insgesamt eingehalten und<br />

schädliche Umwelteinwirkungen durch das Vorhaben nicht hervorgerufen werden. Vor die-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!