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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2387 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

wird der Regionalplan Südhessen zukünftig zugleich die Funktion eines gemeinsamen Flä-<br />

chennutzungsplans nach § 204 BauGB übernehmen (Regionaler Flächennutzungsplan). Er<br />

enthält neben den regionalplanerischen Festlegungen nach § 9 Abs. 4 HLPG (in der Plankar-<br />

te auf der Grundlage der Verordnung zur Änderung der Planzeichenverordnung Regional-<br />

pläne vom 18. September 2005 (GVBl. I S. 648 f.)) auch die flächennutzungsplanbezogenen<br />

Darstellungen nach § 5 BauGB (siehe § 13 Abs. 1 HLPG).<br />

In dem nunmehr vorliegenden Entwurf des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächen-<br />

nutzungsplans sind die Konturen für das festgelegte Siedlungsbeschränkungsgebiet in der<br />

Plankarte auf Basis des aktualisierten Datenerfassungssystems für angenommene 701.000<br />

Flugbewegungen pro Jahr in methodisch gleicher Weise wie für den RPS 2000 ermittelt wor-<br />

den (60 dB(A)-Isophone, q = 3, 100%-Regelung, AzB 1984 nach der Fluglärmleitlinie des<br />

Länderausschusses für Immissionsschutz). In dem danach abgegrenzten Siedlungsbe-<br />

schränkungsgebiet liegen die Gebiete von 30 Städten und Gemeinden. Es handelt sich um<br />

Bad Vilbel, Bischofsheim, Büttelborn, Darmstadt, Erzhausen, Flörsheim am <strong>Main</strong>, <strong>Frankfurt</strong><br />

am <strong>Main</strong>, Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Groß-Gerau, Hattersheim am <strong>Main</strong>, Hochheim<br />

am <strong>Main</strong>, Kelsterbach, Langen, Mörfelden-Walldorf, Mühlheim am <strong>Main</strong>, Nauheim, Neu-<br />

Isenburg, Niederdorfelden, Offenbach am <strong>Main</strong>, Raunheim, Riedstadt, Roßdorf, Rüssels-<br />

heim, Trebur, Weiterstadt und Wiesbaden; berührt sind auch die Gemarkungsgrenzen der<br />

Gemeinden Messel, Pfungstadt und Groß-Zimmern.<br />

Die Festlegung der „Vorranggebiete Siedlung, Planung“ (im RPS 2000 Siedlungsbereiche,<br />

Zuwachs) und die Darstellung der geplanten Wohnbauflächen sowie der gemischten Bauflä-<br />

chen im Entwurf des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans erfolgte<br />

auf der Grundlage eines modifizierten Siedlungsstrukturkonzeptes, das die Grundzüge des<br />

Konzeptes des noch geltenden RPS 2000 aufgreift und an die sich aus der Erweiterung des<br />

<strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> ändernden Rahmenbedingungen anpasst. Berücksichtigt wurden<br />

auch die sich aus der geographischen Lage sowie die sich aufgrund der sonstigen Ausstat-<br />

tungsmerkmale der jeweiligen Kommune abzeichnende Situationsgebundenheit. Grundsätz-<br />

lich gilt: Je stärker eine Stadt oder Gemeinde dieser Situationsgebundenheit oder den Aus-<br />

stattungsmerkmalen unterliegt, desto eher sind Eingriffe, die an dieses Merkmal anknüpfen,<br />

zumutbar (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 15.5.2003 – 4 CN 9.01). Die sich infolge der Reali-<br />

sierung des planfestgestellten Vorhabens für die betroffenen Städte und Gemeinden voraus-<br />

sichtlich abzeichnende Situation bzw. mögliche Einschränkung der gemeindeeigenen Pla-<br />

nung hat die Planfeststellungsbehörde auch anhand des im Entwurf des Regionalplans Süd-<br />

hessen / Regionalen Flächennutzungsplans (für den Zeitraum 2002 bis 2020) zugrunde ge-<br />

legten maximalen Bedarfs an Wohnsiedlungsfläche geprüft.

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