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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2386 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

den gesamten in der Plankarte dargestellten Siedlungszuwachsbereich der Stadt sind dies<br />

ca. 8 % der Fläche.<br />

Der Siedlungszuwachsbereich der Stadt Wiesbaden umfasst nach der Plankarte des RPS<br />

2000 ca. 111 ha, wovon 2 ha innerhalb des in der Plankarte festgelegten Siedlungsbe-<br />

schränkungsgebietes liegen. Von den insgesamt 111 ha sind 36 ha bereits überplant und mit<br />

rechtswirksamen Bebauungsplänen belegt. Die verbleibenden 75 ha wären durch ein zukünf-<br />

tiges Siedlungsbeschränkungsgebiet für 2020 nicht betroffen.<br />

Zusammenfassend wären unter Annahme der prognostizierten 701.000 Flugbewegen pro<br />

Jahr (Prognosehorizont 2020) und unter Berücksichtigung der bereits überplanten und mit<br />

rechtswirksamen Bebauungsplänen belegten Siedlungszuwachsbereiche in 4 Kommunen<br />

50 % oder mehr der in der Plankarte des RPS 2000 für die betroffenen Städte und Gemein-<br />

den ausgewiesenen Flächen (Siedlungsbereiche, Zuwachs) durch ein zukünftiges Sied-<br />

lungsbeschränkungsgebiet berührt. Es handelt sich um die Städte und Gemeinden Erzhau-<br />

sen (65 %), Flörsheim (70 %), Mörfelden-Walldorf (100 %) sowie Neu-Isenburg (54 %). Da-<br />

bei ist zu berücksichtigen, dass die gesamten Siedlungszuwachsflächen der Stadt Flörsheim<br />

und 10 % der Siedlungszuwachsflächen der Stadt Mörfelden-Walldorf schon in dem in der<br />

Plankarte des RPS 2000 ausgewiesenen Siedlungsbeschränkungsgebiet liegen.<br />

Nach § 10 Abs. 7 HLPG sind die Regionalpläne in Hessen durch Neuaufstellung regelmäßig<br />

den veränderten Verhältnissen anzupassen. Dieser Vorgabe wird mit dem Entwurf des Regi-<br />

onalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans Rechnung getragen. Auf Basis<br />

des Planentwurfs, der u. a. das Siedlungsstrukturkonzept (einschließlich der Ermittlung des<br />

Siedlungsflächenneubedarfs, der Berücksichtigung bestehender Flächenpotenziale und<br />

sonstiger Rahmenbedingungen bzw. Restriktionen) zum Gegenstand hat, hat die Planfest-<br />

stellungsbehörde geprüft, über welche Siedlungsflächenpotenziale zur gemeindeeigenen<br />

Planung die den <strong>Flughafen</strong> umgebenden Städte und Gemeinden zukünftig verfügen. Das<br />

Ergebnis fasst das nachfolgende Kapitel zusammen.<br />

16.2.2.2 Prüfung auf Grundlage des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flä-<br />

chennutzungsplans Entwurf 2007<br />

Zukünftig werden der von der oberen Landesplanungsbehörde erarbeitete Regionalplan<br />

Südhessen und der vom Planungsverband Ballungsraum <strong>Frankfurt</strong> / Rhein-<strong>Main</strong> für den Bal-<br />

lungsraum aufzustellende Flächennutzungsplan zu einem gemeinsamen Planwerk zusam-<br />

mengefasst (§ 2 des Gesetzes über den Planungsverband Ballungsraum <strong>Frankfurt</strong> / Rhein-<br />

<strong>Main</strong> in der Fassung vom 19. Dezember 2000 (GVBl. I, S. 544), zuletzt geändert durch Ge-<br />

setz vom 4. Dezember 2006 (GVBl. I, S. 646)). Für den Ballungsraum <strong>Frankfurt</strong> / Rhein-<strong>Main</strong>

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