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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2385 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Für die Stadt Offenbach am <strong>Main</strong> ist in der Plankarte des RPS 2000 ein Siedlungszuwachs-<br />

bereich von 125 ha ausgewiesen worden. Hiervon liegen insgesamt 33 ha innerhalb des in<br />

der Plankarte des RPS 2000 festgelegten Siedlungsbeschränkungsgebietes. Von den insge-<br />

samt 125 ha sind 32 ha bereits überplant und mit rechtswirksamen Bebauungsplänen belegt.<br />

27 ha der verbleibenden 93 ha wären durch ein zukünftiges Siedlungsbeschränkungsgebiet<br />

betroffen. Bezogen auf die Gesamtfläche wären dies ca. 22 %.<br />

Der Siedlungszuwachsbereich der Gemeinde Riedstadt umfasst laut Plankarte des RPS<br />

2000 insgesamt 50 ha. Diese Flächen liegen außerhalb des in der Plankarte festgelegten<br />

Siedlungsbeschränkungsgebietes. 23 ha sind bereits durch rechtswirksame Bebauungspläne<br />

gesichert. Von den verbleibenden 27 ha wären 12 ha bzw. auf die Gesamtsiedlungszu-<br />

wachsfläche bezogen ca. 24 % der Siedlungszuwachsfläche durch ein zukünftiges Sied-<br />

lungsbeschränkungsgebiet betroffen.<br />

Auch der für die Gemeinde Roßdorf in der Plankarte des RPS 2000 ausgewiesene Sied-<br />

lungszuwachsbereich von 28 ha liegt außerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes. 2 ha<br />

sind bereits überplant und mit rechtswirksamen Bebauungsplänen belegt. Von den verblei-<br />

benden 26 ha wäre 1 ha bzw. 4% der Siedlungszuwachsfläche durch ein zukünftiges Sied-<br />

lungsbeschränkungsgebiet betroffen.<br />

Der Siedlungszuwachsbereich für die Stadt Rüsselsheim, der außerhalb des Siedlungsbe-<br />

schränkungsgebietes liegt, umfasst laut Plankarte des RPS 2000 insgesamt 27 ha. 17 ha der<br />

insgesamt 27 ha sind inzwischen mit einem rechtswirksamen Bebauungsplan belegt; sie<br />

wären durch ein neu berechnetes Siedlungsbeschränkungsgebiet für 2020 betroffen. Nicht<br />

betroffen wäre hingegen die verbleibende, bislang nicht mit rechtswirksamen Bebauungsplä-<br />

nen belegte Siedlungszuwachsfläche von 10 ha.<br />

20 ha umfasst der in der Plankarte des RPS 2000 ausgewiesene Siedlungszuwachsbereich<br />

der Gemeinde Trebur. Die außerhalb des in der Plankarte festgelegten Siedlungsbeschrän-<br />

kungsgebietes liegende Fläche ist bereits überplant und mit rechtswirksamen Bebauungs-<br />

plänen belegt, so dass die Gemeinde, mit Blick auf diese Fläche, durch ein neu berechnetes<br />

Siedlungsbeschränkungsgebiet für 2020 nicht in ihrer Planungshoheit eingeschränkt wäre.<br />

Der Siedlungszuwachsbereich der Stadt Weiterstadt, der nach der Plankarte des RPS 2000<br />

insgesamt 85 ha umfasst, liegt vollständig außerhalb des in der Plankarte festgelegten Sied-<br />

lungsbeschränkungsgebietes. 44 ha sind bereits überplant, von den verbleibenden 41 ha<br />

wären 7 ha durch ein neues Siedlungsbeschränkungsgebiet für 2020 betroffen. Bezogen auf

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