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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2384 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

den 16 ha wären auch durch ein neu berechnetes Siedlungsbeschränkungsgebiet für 2020<br />

betroffen. Das sind ca. 70 % der im RPS 2000 für die Stadt ausgewiesenen Siedlungszu-<br />

wachsfläche.<br />

Der Siedlungszuwachsbereich der Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> umfasst laut Plankarte des RPS<br />

2000 insgesamt 501 ha. Hiervon liegen 44 ha innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebie-<br />

tes des RPS 2000. In der Summe sind 156 ha bereits überplant und durch rechtswirksame<br />

Bebauungspläne gesichert. Von den verbleibenden 345 ha wären 83 ha und damit ca. 17 %<br />

der Siedlungszuwachsfläche des RPS 2000 durch ein neu berechnetes Siedlungsbeschrän-<br />

kungsgebiet betroffen.<br />

Entsprechend dem RPS 2000 umfasst der in der Plankarte des RPS 2000 ausgewiesene<br />

Siedlungszuwachsbereich der Stadt Griesheim 44 ha. Von diesen Flächen, die alle außer-<br />

halb des Siedlungsbeschränkungsgebietes des noch geltenden Regionalplans liegen, sind<br />

insgesamt 29 ha bereits überplant und mit rechtswirksamen Bebauungsplänen belegt. Die<br />

verbleibenden 15 ha (entspricht ca. 34 % der im RPS 2000 für Griesheim ausgewiesenen<br />

Siedlungszuwachsfläche) wären durch ein zukünftiges Siedlungsbeschränkungsgebiet be-<br />

troffen.<br />

Entsprechend der Plankarte des RPS 2000 umfasst der Siedlungszuwachsbereich der Stadt<br />

Kelsterbach 23 ha. Diese Fläche, die bislang nicht mit rechtswirksamen Bebauungsplänen<br />

belegt ist, liegt außerhalb des im RPS 2000 festgelegten Siedlungsbeschränkungsgebietes.<br />

Von den 23 ha wäre 1 ha und damit ca. 4 % der in der Plankarte des RPS 2000 ausgewie-<br />

senen Siedlungszuwachsfläche durch ein neu berechnetes Siedlungsbeschränkungsgebiet<br />

für 2020 betroffen.<br />

10 ha umfasst der in der Plankarte des RPS 2000 für die Stadt Mörfelden-Walldorf ausge-<br />

wiesene Siedlungszuwachsbereich. Hiervon liegt 1 ha innerhalb des im noch geltenden Re-<br />

gionalplan festgelegten Siedlungsbeschränkungsgebietes. Bislang ist die Fläche nicht mit<br />

rechtswirksamen Bebauungsplänen belegt. Durch ein zukünftiges Siedlungsbeschränkungs-<br />

gebiet wäre sie jedoch zu 100 % betroffen.<br />

Der Siedlungszuwachsbereich der Stadt Neu-Isenburg umfasst entsprechend der Plankarte<br />

des RPS 2000 insgesamt 28 ha. Diese Fläche, die bislang noch nicht mit rechtswirksamen<br />

Bebauungsplänen belegt ist, liegt außerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes des<br />

RPS 2000. Durch ein neu berechnetes Siedlungsbeschränkungsgebiet für 2020 wären hier-<br />

von 15 ha betroffen. Das sind ca. 54 % der im noch geltenden Regionalplan für die Stadt<br />

festgelegten Siedlungszuwachsfläche.

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