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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2156 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die Aussagekraft der Untersuchung wird auch nicht dadurch eingeschränkt, dass bei der<br />

zweiten Messkampagne Funktionsstörungen der Steuerelektronik der Luftprobenahmegeräte<br />

aufgetreten sind, so dass die angestrebte Probenahmezeit von 7 Tagen zur Messung von<br />

Chrom, Nickel und Antimon im Schwebstaub nicht erreicht werden konnte. Auf eine Wieder-<br />

holung der Messungen konnte aber verzichtet werden, da die auf dem Flugfeld gemessenen<br />

Werte für Chrom und Nickel im selben Bereich wie die an der Messstelle in <strong>Frankfurt</strong>-<br />

Schwanheim ermittelten Massenkonzentrationen liegen. Der Umstand, dass für Antimon<br />

Werte ermittelt wurden, die über der urbanen Hintergrundbelastung liegen, macht keine er-<br />

gänzenden Betrachtungen erforderlich. Denn die im Vergleich zu den Hintergrundwerten in<br />

Stadtgebieten erhöhten Massenkonzentrationen wurden an allen drei Messorten nachgewie-<br />

sen, d. h. die Antimonbelastung ist nicht auf den Flugverkehr zurückzuführen.<br />

Es bleibt daher bei dem Ergebnis der Untersuchung, dass es keine Hinweise auf erhöhte<br />

Partikelimmissionen durch Abrieb von Gummi und Bremsen von Flugzeugen bei Start- und<br />

Landevorgängen gibt. Daran ändert nach Einschätzung der Planfeststellungsbehörde auch<br />

die Zunahme der Anzahl der Flugbewegungen durch den <strong>Ausbau</strong> des <strong>Frankfurt</strong>er Flugha-<br />

fens nichts.<br />

9.6 Immissionen während der Bauphase<br />

Das planfestgestellte Vorhaben ist auch während der Bauphase mit den Belangen der Luft-<br />

reinhaltung vereinbar. Die Planfeststellungsbehörde hat sich davon überzeugt, dass unzu-<br />

mutbare Beeinträchtigungen durch baubedingte Schadstoffimmissionen vor dem Hintergrund<br />

der der Vorhabensträgerin auferlegten Nebenbestimmungen nicht zu befürchten sind.<br />

Trotz der vorhabensbedingten Zusatzbelastung durch den Einsatz von Baufahrzeugen und<br />

Baumaschinen, die Staubaufwirbelung infolge des Verkehrs auf unbefestigten Wegen und<br />

den Umschlag staubender Güter werden bei fast allen betrachteten Schadstoffen die Immis-<br />

sionsgrenzwerte voraussichtlich eingehalten. Die Planfeststellungsbehörde geht für die Bau-<br />

phase aber davon aus, dass für Partikel (PM10) stellenweise mit einer Überschreitung der<br />

Gesamtbelastung im Jahresmittel zu rechnen ist. Zudem ist nicht auszuschließen, dass der<br />

PM10-Tagesmittelwert in mehreren Kommunen voraussichtlich an mehr als 35 Tagen über-<br />

schritten wird. Die prognostizierten Grenzwertüberschreitungen bei PM10 stehen der Plan-<br />

feststellung jedoch angesichts der Bedeutung des planfestgestellten Vorhabens nicht entge-<br />

gen, zumal die Baustellentätigkeiten auf einen Zeitraum von mehreren Monaten begrenzt<br />

sind und die größten Belastungen ausschließlich während der Hauptbauphase auftreten.<br />

Zudem ist durch die Aufnahme entsprechender Nebenbestimmungen unter A XI 8 gewähr-<br />

leistet, dass die bauzeitlichen Schadstoffemissionen soweit wie möglich vermieden werden.

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