08.01.2013 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2380 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

und europäischen Schutzstatus als Bannwald und gemeldete Natura 2000-Gebiete nur be-<br />

grenzt einer kommunalen Planung zugänglich sind. Zudem ergibt sich aus dem Entwurf des<br />

Regionalen Flächennutzungsplanes von 2007, dass der Stadt Kelsterbach noch ausreichen-<br />

de Planungsmöglichkeiten verbleiben. Die Stadt Kelsterbach verfügt über eine Wohnbauflä-<br />

che von 149 ha, geplant sind weitere 31 ha, des weiteren verfügt sie über eine gemischte<br />

Baufläche von 57 ha, geplant ist ein weiterer Hektar, und eine bestehende gewerbliche Bau-<br />

fläche von 200 ha, geplant sind weitere 74 ha (vgl. Regionalplan Südhessen / Regionaler<br />

Flächennutzungsplan, Regionaler Flächennutzungsplan, Vorentwurf 2007, Gemeindeteil IV,<br />

S. 96).<br />

16.2.2 Einschränkungen durch das zukünftige Siedlungsbeschränkungsgebiet<br />

Im Hinblick auf die kommunale Planungshoheit hat die Planfeststellungsbehörde im Ergebnis<br />

festgestellt, dass den betroffenen Kommunen keine unzumutbaren Einschränkungen ihrer<br />

kommunalen Planungshoheit auferlegt werden. Eine unzumutbare Einschränkung ist auch<br />

dann nicht gegeben, wenn in Kommunen, die aufgrund ihrer räumlichen Nähe zum Flugha-<br />

fen <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> vollständig oder zu großen Teilen innerhalb des zukünftigen Siedlungsbe-<br />

schränkungsgebietes liegen, die Eigenentwicklung nicht in vollem Umfang gewährleistet<br />

werden kann. Soweit dem örtlichen Bedarf nicht durch Maßnahmen im Bestand entsprochen<br />

werden kann, können nach Aussage der oberen Landesplanungsbehörde (vgl. Drucksache<br />

für die Regionalversammlung Südhessen Nr.:VI/57.12.1., Ergänzung, S. 3, aktualisiert<br />

20.09.2007) Wohnbauflächen innerhalb des bestehenden regionalplanerischen Rahmens an<br />

anderen, besser geeigneten Stellen in der Region Südhessen vorgehalten werden.<br />

Der Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) 2000 legt in Planziffer 4.1.2 als Ziel der Raum-<br />

ordnung fest, dass aus Vorsorge zum Schutz vor Fluglärm im Regionalplan Südhessen in<br />

der Umgebung des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> ein Siedlungsbeschränkungsgebiet auszuwei-<br />

sen ist, in dem eine Bebauung im Sinne einer Besiedlung zu Wohnzwecken nicht stattfinden<br />

soll. Lediglich Bauflächen in geltenden Bebauungsplänen und innerhalb des Siedlungsbe-<br />

standes sollen von dieser Regelung unberührt bleiben (Landesentwicklungsplan Hessen<br />

2000, Ziff. 4.1.2, S. 15; Regionalplan Südhessen 2000, Ziff. 5.2-2, S. 38). Die äußere Be-<br />

grenzung dieses Siedlungsbeschränkungsgebietes bildet die Isophone des energieäquiva-<br />

lenten Dauerschallpegels von 60 dB(A), die im Regionalplan Südhessen 2000 sowie im Ent-<br />

wurf des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans entsprechend der<br />

Fluglärmleitlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI-Leitlinie) für Verkehrs-<br />

flughäfen, unter Zugrundelegung der entsprechenden Flugbewegungszahlen und des Bah-<br />

nensystems, zugrunde gelegt worden ist (vgl. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flä-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!