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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2376 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

- „<strong>Frankfurt</strong>er Straße“, Gräfenhausen, Aufstellungsbeschluss vom 02.02.2006, ca. 14<br />

Wohneinheiten,<br />

- „1. Änderung Westlich der <strong>Frankfurt</strong>er Straße“, Gräfenhausen, Aufstellungsbeschluss<br />

vom 15.09.2005, WA, ca. 4 Wohneinheiten, und<br />

- „Östlich der Kreisstraße – Teil I“, Braunshardt, Beschluss zum Städtebaulichen Ver-<br />

trag vom 28.06.2007, vorgelegter Entwurf datiert vom 16.08.2007, WA und MI, ca.<br />

250 Wohneinheiten.<br />

Die mitgeteilten Bauleitplanverfahren sind mit Ausnahme des Bebauungsplanverfahrens<br />

„Östlich der Kreisstraße“ nicht in den Einwendungen der Stadt Weiterstadt geltend gemacht<br />

worden. Zudem handelt es sich um Bebauungsplanverfahren, deren Aufstellung nach Ausle-<br />

gung des planfestgestellten Vorhabens vom 17.01.2005 bis 16.02.2005 erfolgte. Die Stadt<br />

trifft daher mit ihrer Bebauungsplanung auf eine schon vorher durch Auslegung konkretisierte<br />

und hinreichend verfestigte Fachplanung der Vorhabensträgerin. Insoweit hat die Stadt in<br />

Kenntnis der Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens die Aufstellung der Be-<br />

bauungspläne beschlossen. Die angesichts der Lärmauswirkungen entstehenden planeri-<br />

schen Erschwernisse für die Bebauungspläne muss die Stadt hinnehmen, da die Planung<br />

auf eine andere, zeitlich vorhergehende Planung Rücksicht zu nehmen hat.<br />

Nach Prüfung der Planfeststellungsbehörde wird der Bereich des in Aufstellung befindlichen<br />

Bebauungsplanes „Östlich der Kreisstraße“ weder durch das zukünftige Siedlungsbeschrän-<br />

kungsgebiet, wie im Entwurf 2007 der Regionalplanes Südhessen festgelegt, noch durch die<br />

Tag-Schutzzonen oder Nacht-Schutzzone nach dem FluglärmG berührt. Der geltend ge-<br />

machte, in Aufstellung befindliche Bebauungsplan befindet sich zudem außerhalb der abwä-<br />

gungserheblichen Lärmkonturen von Leq(3) = 50 dB(A) am Tag und Leq(3) = 45 dB(A) in der<br />

Nacht, so dass die prognostizierten Lärmauswirkungen nicht der vorgesehenen Wohnnut-<br />

zung entgegenstehen.<br />

Das derzeit ruhende Bebauungsplanverfahren „Wohngebietserweiterung südlich des Beu-<br />

neweges“ (Gräfenhausen) betrifft einen Bereich, der bereits innerhalb des Siedlungsbe-<br />

schränkungsgebietes des RPS 2000 liegt. Insoweit wird sich für dieses Bebauungsplanver-<br />

fahren durch die Ausweisung des zukünftigen Siedlungsbeschränkungsgebietes, wie im<br />

Entwurf 2007 des Regionalplanes Südhessen festgelegt, nichts ändern. Darüber hinaus liegt<br />

dieser Bebauungsplan im Prognosenullfall wie auch im Planungsfall innerhalb der jeweiligen<br />

Konturen der Nacht-Schutzzone, so dass im Prognosenullfall wie im Planungsfall die Rege-<br />

lungen des FluglärmG greifen.

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