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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2375 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen auch zu keiner nachhaltigen<br />

Störung der Bebauungsplanverfahren der Stadt Weiterstadt.<br />

Die Stadt hat folgende in Aufstellung befindliche Bebauungspläne zur Verdichtung und Ab-<br />

rundung der Bebauung in den bestehenden Ortslagen in ihrer Einwendung geltend gemacht:<br />

- „Im Laukesgarten“, 25. Änderung, Aufstellungsbeschluss vom 13.06.2001 und<br />

16.08.2001, Weiterstadt, ca. 20 Wohneinheiten,<br />

- „Geißler II“, 2. Änderung, Aufstellungsbeschluss vom 14.11.2003, Weiterstadt, ca. 10<br />

Wohneinheiten,<br />

- „Wohngebietserweiterung südlich des Beuneweges“, Aufstellungsbeschluss vom<br />

15.02.2001, Gräfenhausen, ca. 37 Wohneinheiten,<br />

- „Östlich der Kreisstraße“, Aufstellungsbeschluss vom 12.06.2003, Braunshardt, ca.<br />

200 Wohneinheiten, und<br />

- „Östlich der Kreisstraße“, Erweiterung des Geltungsbereiches, Aufstellungsbeschluss<br />

vom 18.11.2004, zwischen 300 und 350 Wohneinheiten.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die Stadt Weiterstadt zur Konkretisierung ihrer Einwendun-<br />

gen mit Schreiben vom 07.08.2007 aufgefordert. In dem Antwortschreiben vom 24.08.2007<br />

hat die Stadt mitgeteilt, dass der in der Einwendung geltend gemachte Bebauungsplan<br />

„Geißler II, 2. Änderung“ seit 24.03.2005 rechtswirksam ist (vgl. Aufklärungsschreiben der<br />

Planfeststellungsbehörde vom 07.08.2007, beantwortet mit Schreiben der Stadt Weiterstadt<br />

vom 24.08.2007). Der Bebauungsplan ist bereits in die vorhergehende Betrachtung der<br />

rechtswirksamen Bebauungspläne einbezogen worden.<br />

Ferner ist mitgeteilt worden, dass der Bebauungsplan „25. Änderung Im Laukesgarten“ nicht<br />

weiterverfolgt wird und das Bebauungsplanverfahren „Wohngebietserweiterung südlich des<br />

Beuneweges“ (Gräfenhausen) bis zur Klärung der Entwässerungsmöglichkeiten ruht (vor-<br />

aussichtlich bis 2008/2009).<br />

Darüber hinaus sind im Rahmen der Konkretisierung der Einwendungen der Stadt Weiter-<br />

stadt folgende Bebauungsplanverfahren mitgeteilt worden:<br />

- „18. Änderung Darmstädter Straße“, Weiterstadt, Aufstellungsbeschluss vom<br />

01.03.2007, MI, ca. 20 Wohneinheiten,<br />

- „Hahlgartenstraße 2-12“, Weiterstadt, Aufstellungsbeschluss vom 13.10.2005, Sat-<br />

zungsbeschluss vom 28.06.2007, WA, ca. 20 Wohneinheiten,<br />

- „Schlossgasse/ Ostendstraße/ Ohlenbach/ Wingertstraße“, Gräfenhausen, Aufstel-<br />

lungsbeschluss vom 07.09.2006, WA, ca. 6 Wohneinheiten,

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