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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2371 -<br />

- „Gewerbegebiet Geinsheim“, rechtswirksam, 1,5 ha Gewerbefläche.<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Eine Verortung der Bebauungsplanung wurde nicht vorgenommen. In der Einwendung vom<br />

03.05.2007 im Rahmen des Planänderungsverfahrens wurde nicht ergänzend zur Bauleit-<br />

planung vorgetragen.<br />

Für die Siedlungsflächen der Gemeinde Trebur wird von der Vorhabensträgerin eine flugbe-<br />

triebsbedingte Lärmzunahme von ca. 7,5 bis 12,3 dB(A) am Tag und eine Lärmabnahme von<br />

0,2 bis 0,3 dB(A) in der Nacht gegenüber dem Prognosenullfall prognostiziert. Der aus dem<br />

Flugbetrieb resultierende prognostizierte Lärm wird im Planungsfall an den Nachweispunkten<br />

für besondere schutzbedürftige Bereiche und repräsentative Ortslagen der Ortsteile Astheim<br />

und Trebur in dem Bereich von Leq(3) = ca. 55,6 bis 57,3 dB(A) am Tag und Leq(3) = ca. 36,2<br />

bis 46,2 dB(A) in der Nacht liegen (vgl. G 10.1, Teil C, Messpunkte Tre_01 bis Tre_07).<br />

Von der Gemeinde sind rechtswirksame Bebauungspläne mit Wohnbebauung im nördlichen<br />

Teil des Ortsteiles Trebur geltend gemacht worden. Die von der Vorhabensträgerin prognos-<br />

tizierte Lärmzunahme wird in diesem Teil der Gemeinde Trebur bei ca. 11,2 dB(A) am Tag<br />

liegen. In der Nacht wird der Lärm um ca. 0,3 dB(A) abnehmen. Es werden im Planungsfall<br />

Lärmwerte in dem Bereich von Leq(3), Tag = ca. 57,3 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 44,3 dB(A) an-<br />

genommen (vgl. G 10.1, Teil C, Messpunkt Tre_02). Trotz der erheblichen Lärmzunahme<br />

werden die Lärmauswirkungen für den Erhalt der Funktion der Bebauungspläne von der<br />

Planfeststellungsbehörde als nicht erheblich angesehen. Die Lärmwerte liegen noch weit<br />

unter einem Dauerschallpegel vom Leq(3), Tag = 70 dB(A) und Leq(3), Nacht = 60 dB(A). Zudem<br />

bleiben durch die Gewährung von passivem Schallschutz auf Basis der Festsetzung des<br />

Lärmschutzbereichs durch Rechtsverordnung des Landes im Bereich der Tag-Schutzzone 1<br />

und Nacht-Schutzzone die gesunden Wohnverhältnisse in den Wohngebieten gewahrt. Das<br />

Baurecht bleibt bestehen.<br />

Für die aus den Ortsteilen Astheim und Geinsheim geltend gemachten Bebauungspläne mit<br />

gewerblicher Nutzung wird aufgrund der zu geringen Lärmauswirkungen keine nachhaltige<br />

Störung angenommen.<br />

Auch die Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Trebur werden durch die Lärmauswirkun-<br />

gen des planfestgestellten Vorhabens nicht nachhaltig gestört.<br />

Die Gemeinde Trebur hat nach Aufforderung durch die Planfeststellungsbehörde zur Konkre-<br />

tisierung ihrer Einwendungen mitgeteilt, dass es für das Wohnbaugebiet „Kantstraße“ noch<br />

keinen Aufstellungsbeschluss gibt (vgl. Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde<br />

vom 07.08.2007, beantwortet mit Schreiben der Gemeinde Trebur vom 27.08.2007). Die

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