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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2155 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

dungspotenzial des <strong>Flughafen</strong>s wird jedoch lediglich bei Hochdruckwetterlagen mit hoher<br />

Einstrahlung, hohen Temperaturen und niedrigen Windgeschwindigkeiten, die für die Ozon-<br />

bildung günstig sind, ausgeschöpft. Im Jahresmittel liegt der Beitrag des <strong>Frankfurt</strong>er Flugha-<br />

fens auf weitaus niedrigerem Niveau.<br />

Auf die Durchführung von Immissionsberechnungen für den Sekundärschadstoff Ozon konn-<br />

te vor dem Hintergrund des niedrigen Anteils des planfestgestellten Vorhabens an der Ozon-<br />

konzentration im Ballungsraum Rhein-<strong>Main</strong> verzichtet werden. Die von der Vorhabensträge-<br />

rin in Anlage 1 zum Gutachten G14 vorgelegte Untersuchung ist aus Sicht der Planfeststel-<br />

lungsbehörde ausreichende Grundlage für die Bewertung der Auswirkungen des <strong>Flughafen</strong>-<br />

ausbaus auf die Ozonsituation. Das hat auch das Hessische Landesamt für Umwelt und<br />

Geologie (HLUG) mit Schreiben vom 14.12.2006 bestätigt. Für die Auswirkungen eines Vor-<br />

habens auf die Ozonbildung können keine Aussagen gleicher Schärfe getroffen werden wie<br />

bei einer primär emittierten Komponente, die während des Transports chemisch weitgehend<br />

unverändert bleibt. Ozon ist ein Sekundärprodukt, das nicht direkt emittiert wird, sondern aus<br />

Vorläuferkomponenten wie NOx und NMVOC durch photochemische Reaktion in der Atmo-<br />

sphäre entsteht und somit äußeren Bedingungen unterliegt, die vom planfestgestellten Vor-<br />

haben unabhängig sind.<br />

9.5 Abrieb von Gummi und Bremsen von Flugzeugen bei Start- und Lande-<br />

vorgängen<br />

Erhöhte Immissionen durch partikuläre Luftverunreinigungen im Bereich der Start- und Lan-<br />

debahnen durch Abrieb von Metallpartikeln aus den Bremssystemen von Flugzeugen sowie<br />

durch Gummiabrieb von Flugzeugreifen sind auch nach Realisierung des planfestgestellten<br />

Vorhabens nicht zu befürchten.<br />

Der Untersuchung des Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets („Immissionen durch partikuläre<br />

Luftverunreinigungen im Bereich des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong>“) vom 25.08.2004 in Anla-<br />

ge 2 zum Gutachten G14 („Humantoxikologie“) ist zu entnehmen, dass die im Bereich der<br />

Start- und Landebahn Nord an den Aufsetzpunkten 25 R und 07 L gemessenen Massenkon-<br />

zentrationen an Schwebstaub und Staubinhaltsstoffen im Bereich der derzeitigen urbanen<br />

Hintergrundbelastung im Großraum <strong>Frankfurt</strong> liegen und mit den Werten vergleichbar sind,<br />

die in einem Wohngebiet in <strong>Frankfurt</strong>-Schwanheim ermittelt wurden. Dabei wurden nur sol-<br />

che Feinstaubpartikel erfasst, die auch sonst in der Umgebungsluft auftreten; besondere<br />

Bestandteile, die Flugzeugbewegungen zugeordnet werden können, wurden bei den Mes-<br />

sungen nicht nachgewiesen.

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