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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2370 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

neunziger Jahren eingeleiteten Verfahren die Frage, ob diese noch ernsthaft betrieben wer-<br />

den.<br />

Auch die Bebauungspläne Nr. 128 „Innenstadt Ost 3“, Nr. 131 „Innenstadt Nord 3“ und<br />

Nr. V+E 2 „Bauwagensiedlung“ befinden sich bereits innerhalb des Siedlungsbeschrän-<br />

kungsgebietes des RPS 2000. Insoweit wird sich für diese Bebauungsplanverfahren durch<br />

die Ausweisung des zukünftigen Siedlungsbeschränkungsgebietes, wie im Entwurf 2007 der<br />

Regionalplanes Südhessen festgelegt, nichts ändern. Zudem liegen diese Bebauungspläne<br />

im Prognosenullfall wie auch im Planungsfall innerhalb der jeweiligen Konturen der Nacht-<br />

Schutzzone, so dass im Prognosenullfall wie im Planungsfall die Regelungen des FluglärmG<br />

greifen.<br />

Darüber hinaus wird die Fortführung der ohne Festsetzung von Wohnnutzungen geltend ge-<br />

machten Bebauungsplanverfahren durch das diesen Bereich ggf. umfassende Siedlungsbe-<br />

schränkungsgebiet und die sich aus dem FluglärmG ergebenden Bauverbote nicht beein-<br />

trächtigt. Das gilt auch, wenn die an den Nachweispunkten für besondere schutzbedürftige<br />

Bereiche und repräsentative Ortslagen ermittelten Lärmauswirkungen durch das planfestge-<br />

stellte Vorhaben in Betracht gezogen werden (vgl. G10.1, Teil C, Messpunkte Rüs_01 bis<br />

Rüs_19).<br />

Seeheim-Jugenheim<br />

Die Gemeinde Seeheim-Jugenheim hat keine Einwendungen erhoben.<br />

Trebur<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Gemeinde<br />

Trebur.<br />

In der Einwendung vom 28.02.2005 (Anlage E 6) hat die Gemeinde Trebur folgende Neu-<br />

baugebiete ausgelistet:<br />

- „Kantstraße“ („Die Kenneläcker“), zum Stand der Planung keine Angabe, 2 ha Wohn-<br />

baufläche nordwestlich an der Rüsselsheimer Straße,<br />

- „Oderstraße“, rechtswirksam, 7 ha Wohnbaufläche, 2003 in Realisierung,<br />

- „Gewerbegebiet Trebur“, Planung 2005, 7,5 ha Gewerbefläche,<br />

- „Gewerbegebiet Astheim“, zum Stand der Planung keine Angabe, 5 ha Gewerbeflä-<br />

che, und

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