08.01.2013 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2369 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

reich A“ ist bereits seit 1999 rechtswirksam. Dementsprechend hätte – das Interesse an der<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes vorausgesetzt – auch dieses Verfahren zu Ende geführt<br />

werden können. Zudem besteht für die Stadt Rüsselsheim die Möglichkeit, das Verfahren<br />

noch bis zur Aufstellung des Regionalplanes zu Ende zu führen. Ferner ist nach der Wertung<br />

des FluglärmG die Errichtung von Wohngebäuden in diesem Bereich weiterhin zulässig, da<br />

sich der Bebauungsplan außerhalb der Tag-Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone nach § 2<br />

Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG befindet. Die mögliche Beeinträchtigung des Bebauungsplanver-<br />

fahrens führt daher zu keiner nachhaltigen Beeinträchtigung der Planungshoheit der Stadt<br />

Rüsselsheim. Sie kann ihre Planungshoheit im Stadtgebiet weiterhin ausüben.<br />

Ferner trifft die Stadt Rüsselsheim mit den geltend gemachten Bebauungsplanverfahren<br />

Nr. 138 (alt) „Borngrabenschule“ vom 09.02.2006, Nr. 138 „Gewerbegebiet Alzeyer Straße“<br />

vom 22.09.2005, Nr. 106/O/1 „Eulhecke Ost-Gewerbegebiet“ vom 09.02.2006, Nr. 143<br />

„Wohnbebauung Eichengrund“ vom 01.06.2006 und Nr. V+E 5 „Nahversorgung Rugbyring“<br />

vom 26.04.2007 auf die schon vorher durch Auslegung vom 17.01.2005 bis 16.02.2005 kon-<br />

kretisierte und hinreichend verfestigte Fachplanung der Vorhabensträgerin. Insoweit hat die<br />

Stadt Rüsselsheim in Kenntnis der Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens die<br />

Aufstellung der oben aufgeführten Bebauungspläne beschlossen. Die angesichts der Lärm-<br />

auswirkungen ggf. entstehenden planerischen Erschwernisse für die Bebauungspläne muss<br />

die Stadt hinnehmen, da die Planung auf eine andere, zeitlich vorhergehende Planung<br />

Rücksicht zu nehmen hat.<br />

Die Bebauungsplanverfahren Nr. 136 „Brunnenstraße/Backesgasse“ und Nr. 132 „Eselswie-<br />

se/Grasweg“ werden durch das planfestgestellte Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die zu über-<br />

planenden Bereiche liegen außerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes, wie im Entwurf<br />

2007 der Regionalplanes Südhessen festgelegt, und außerhalb der von der Vorhabensträge-<br />

rin prognostizierten Konturen der Tag-Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone, § 2 Abs. 2 Nr. 1<br />

a) FluglärmG.<br />

Die Flächen, für die die Bebauungsplanentwürfe Nr. 129 A+B „Innenstadt West Teilbereich<br />

A+B“ und Nr. 129 C „Innenstadt West Teilbereich C“ vorliegen, befinden sich bereits inner-<br />

halb des Siedlungsbeschränkungsbereiches des RPS 2000. Insoweit wird sich für dieses<br />

Bebauungsplanverfahren durch die Ausweisung des zukünftigen Siedlungsbeschränkungs-<br />

gebietes, wie im Entwurf 2007 der Regionalplanes Südhessen festgelegt, nichts ändern. Die<br />

in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne liegen zudem außerhalb der prognostizierten<br />

Konturen der Tag-Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone, so dass kein Bauverbot für die Er-<br />

richtung von Wohnungen nach § 5 Abs. 2 FluglärmG droht. Zudem stellt sich für beide in den

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!