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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2368 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

ordnung des Landes im Bereich der Tag-Schutzzone 2 die Funktion der Bebauungspläne<br />

gewahrt bleiben. Eine nachhaltige Störung des Bebauungsplanes ist nicht gegeben.<br />

Durch das planfestgestellte Vorhaben wird keine nachhaltige Störung der rechtswirksamen<br />

Bebauungsplanung der Stadt Rüsselsheim bewirkt.<br />

Nach Prüfung der Bebauungsplanverfahren ist die Planfeststellungsbehörde zu dem Ergeb-<br />

nis gelangt, dass die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens zu einer Beein-<br />

trächtigung des Bebauungsplanverfahrens „Max-Beckmann-Weg Teil 2 – Teilbereich B“ füh-<br />

ren können. Diese bewirkt aber keine nachhaltige Störung der Bauleitplanung der Stadt Rüs-<br />

selsheim.<br />

Die Stadt Rüsselsheim hat im Rahmen der Konkretisierung ihrer Einwendungen dargelegt,<br />

dass ein Teil des geltend gemachten Bebauungsplans Nr. 078 „Innenstadt Nord 2, Faul-<br />

bruchstraße“ sowie der Teil 1 – Teilbereich A des Bebauungsplans Nr. 122 „Max-Beckmann-<br />

Weg“ bereits rechtswirksam sind (vgl. Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde<br />

vom 07.08.2007, beantwortet mit Schreiben der Stadt Rüsselsheim vom 27.08.2007). Die<br />

Bebauungspläne sind in die vorhergehende Betrachtung der rechtswirksamen Bebauungs-<br />

pläne einbezogen worden. Zudem ist mitgeteilt worden, dass der Bebauungsplan Nr. 119/1<br />

„Nahversorgung Königstädten, Im Reis“ (Lebensmittelmarkt) noch im Jahr 2007 rechtswirk-<br />

sam werden soll.<br />

Entsprechend der Einwendung vom 07.05.2007 ist das Bebauungsplanverfahren Nr. 137<br />

„Albrecht-Dürer-Schule“ mit Beschluss vom 23.11.2006 aufgehoben worden. Ferner hat die<br />

Stadt ausgeführt, dass aufgrund von Lärmauswirkungen die Bebauungsplanverfahren Nr.<br />

138 (alt) „Borngraben-Schule“ und Nr. 122 „Max-Beckmann-Weg Teil 2 – Teilbereich B“ der-<br />

zeit nicht weiterverfolgt werden. Schließlich wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 132 „E-<br />

selswiese/Grasweg“, zur Zeit nicht weiter verfolgt, da nicht alle Eigentümer interessiert sind.<br />

Der Bebauungsplan „Max-Beckmann-Weg Teil 2 – Teilbereich B“ wird nach dem Entwurf<br />

2007 der Regionalplanes Südhessen erstmalig im zukünftigen Siedlungsbeschränkungsge-<br />

biet liegen. Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zur Ausweisung neuer Wohnbau-<br />

flächen wird dann nicht mehr möglich sein. Insoweit ist eine Beeinträchtigung des Bebau-<br />

ungsplanverfahrens mittelbar durch das planfestgestellte Vorhaben über die Anpassung des<br />

Regionalplanes möglich. Das Gewicht der Beeinträchtigung wird nach Auffassung der Plan-<br />

feststellungsbehörde dadurch verringert, dass der Aufstellungsbeschluss für den Bebau-<br />

ungsplan vom 20.10.1994 datiert und das Verfahren schon über 13 Jahre alt. Der parallel<br />

aufgestellte, unmittelbar angrenzende Bebauungsplan „Max-Beckmann-Weg Teil 1 – Teilbe-

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