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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2365 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

- Nr. 138 „Gewerbegebiet Alzeyer Straße“, Aufstellungsbeschluss vom 22.09.2005,<br />

Gewerbeflächen, Wohnungen für Betriebsinhaber,<br />

- Nr. 106/O/1 „Eulhecke Ost-Gewerbegebiet“, Aufstellungsbeschluss vom 09.02.2006,<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106/O „Eulhecke Ost“,<br />

- Nr. 143 „Wohnbebauung Eichengrund“, Aufstellungsbeschluss vom 01.06.2006, und<br />

- Nr. V+E 5 „Nahversorgung Rugbyring“, Aufstellungsbeschluss vom 26.04.2007<br />

Ferner hat die Stadt noch den Rahmenplan „Schäfergasse“ aufgeführt, der am 10.03.2005<br />

von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Seither seien Verkäufe und Sa-<br />

nierungsmaßnahmen erfolgt. Die weitere Entwicklung im „Schäfergassenviertel“ sei aber<br />

stark von der künftigen Lärmbelastung abhängig.<br />

Die Ermittlungen der Planfeststellungsbehörde haben ergeben, dass es im Stadtteil Hass-<br />

loch zu einer Lärmzunahme von ca. 5,4 bis 11,3 dB(A) am Tag und von 0,7 bis 1,1 dB(A) in<br />

der Nacht gegenüber dem Prognosenullfall kommen kann. Die Lärmwerte werden in dem<br />

Bereich von Leq(3), Tag = ca. 50,4 und 57,2 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 40,9 und 47,0 dB(A) lie-<br />

gen (vgl. G 10.1, Teil C, Messpunkte Rüs_01 und Rüs_07). Die Bebauungspläne befinden<br />

sich außerhalb der Konturen der Tag-Schutzzone 1 und der Nachtschutzzone nach § 2<br />

Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG. Trotz der erheblichen Lärmzunahme am Tag wird nach Auffas-<br />

sung der Planfeststellungsbehörde die Bebauungsplanung durch die prognostizierten Lärm-<br />

auswirkungen nicht beeinträchtigt, da die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt<br />

bleiben.<br />

Im nördlichen Stadtteil von Rüsselsheim wird die von der Vorhabensträgerin prognostizierte<br />

Lärmzunahme zwischen 0,7 dB(A) und 0,9 dB(A) am Tag und zwischen 0,1 dB(A) und 0,2<br />

dB(A) in der Nacht gegenüber dem Prognosenullfall liegen. Die Lärmwerte werden in dem<br />

Bereich von Leq(3), Tag = ca. 52,9 und 59,8 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 46,2 und 53,2 dB(A) lie-<br />

gen (vgl. G 10.1, Teil C, Messpunkte Rüs_02, Rüs_08, Rüs_19 und Rüs_12 bis Rüs_15 und<br />

zu den Lärmwerten in der Nacht, Schreiben der Vorhabensträgerin vom 05.11.2007, Anlage<br />

zu B2.3.4, Messpunkte Rüs_02, Rüs_08, Rüs_19 und Rüs_12 bis Rüs_15). Die Bebauungs-<br />

pläne befinden sich teilweise innerhalb der Konturen der Tag-Schutzzone 1 nach § 2 Abs. 2<br />

Nr. 1 FluglärmG und werden einer Detailbetrachtung unterzogen.<br />

Im Stadtteil Königstädten wird eine Lärmzunahme von ca. 11,8 bis 13,2 dB(A) am Tag prog-<br />

nostiziert. In der Nacht liegen die Veränderungen der Lärmwerte bei -0,2 bis +0,3 dB(A). Die<br />

Lärmwerte werden im Planungsfall in dem Bereich von Leq(3), Tag = ca. 56,8 bis 61,1 dB(A) und<br />

Leq(3), Nacht = ca. 42,2 bis 46,7 dB(A) liegen (vgl. G 10.1, Teil C, Messpunkte Rüs_03 bis<br />

Rüs_05 und Rüs_09 bis Rüs_11). Die Bebauungspläne befinden sich teilweise innerhalb der

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