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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2362 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

ren Siedlungsflächen der Gemeinde werden von den Lärmkonturen Leq(3) = 50 dB(A) am Tag<br />

und Leq(3) = 45 dB(A) in der Nacht nicht berührt.<br />

Zudem werden Siedlungsflächen des Gebietes der Gemeinde Rodenbach weder durch Kon-<br />

turen der Tag-Schutzzonen und Nachtschutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG noch<br />

durch die nach dem lärmmedizinischen Gutachten relevanten Lärmkonturen berührt.<br />

Aufgrund der geringen Lärmauswirkungen wird keine nachhaltige Störung der rechtswirksa-<br />

men Bebauungsplanung und der Bebauungsplanverfahren bewirkt.<br />

Roßdorf<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Gemeinde<br />

Roßdorf.<br />

Die Gemeinde Roßdorf hat in den Einwendungen vom 25.02.2005 (S. 2 ff.) und vom<br />

02.05.2007 (S. 212) geltend gemacht, dass insbesondere die rechtswirksamen Bebauungs-<br />

pläne „Gundernhausen Nord-West I“, „Bahnhofstraße“ und „Stetteritz“ vom Lärm betroffen<br />

seien. In Aufstellung befindliche Bebauungspläne sind nicht aufgeführt. Neue Wohnbauflä-<br />

chen sollen entsprechend dem Flächennutzungsplan ausgewiesen werden.<br />

Die Gemeinde Roßdorf liegt mit den Ortsteilen Gundernhausen und Stetteritz sowie dem<br />

nordöstlichen Rand des Ortsteiles Roßdorf innerhalb der für die Auslegung als relevant an-<br />

gesehenen Fluglärmkonturen Leq(3) = 50 dB(A) am Tag und Leq(3) = 45 dB(A) in der Nacht.<br />

Der aus dem Flugbetrieb resultierende prognostizierte Lärm wird im Planungsfall am nord-<br />

östlichen Rand des Ortsteiles Roßdorf, im Ortsteil Gundernhausen und im Ortsteil Stetteritz<br />

um ca. 1,1 bis 1,3 dB(A) am Tag und von 0,9 dB(A) in der Nacht zunehmen. Der aus dem<br />

Flugbetrieb resultierende prognostizierte Lärm wird im Planungsfall an dem Nachweispunkt<br />

für das Altenpflegeheim, Holzgasse 9, und den zusätzlich von der Planfeststellungsbehörde<br />

ermittelten Nachweispunkten in den Ortsteilen Gundernhausen und Stetteritz in dem Bereich<br />

von Leq(3) = ca. 49,1 bis 52,7 dB(A) am Tag und Leq(3) = ca. 45,0 bis 48,8 dB(A) in der Nacht<br />

liegen (vgl. G 10.1, Teil C, Messpunkt Roß_01 und Schreiben der Vorhabensträgerin vom<br />

10.09.2007, Messpunkte 15 und 16). Diese Lärmauswirkungen werden von der Planfeststel-<br />

lungsbehörde als nicht erheblich für die rechtswirksamen Bebauungspläne angesehen.

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