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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2154 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Bereich mehr als irrelevanter ausbaubedingter Belastungszunahmen von über 0,05 µg/m 3 ist<br />

auf das südliche <strong>Flughafen</strong>gelände und den Wald in unmittelbarer Nähe des <strong>Flughafen</strong>s be-<br />

grenzt; Wohnbebauung ist von relevanten Zusatzbelastungen infolge des <strong>Flughafen</strong>ausbaus<br />

nicht betroffen (vgl. dazu die Abbildungen 5-100 und 5-101 auf den Seiten 148 f. des Gut-<br />

achtens G13.4).<br />

9.4 Ozonbildung<br />

Durch Vorlage der Untersuchung zum „Stand der Ozonproblematik“ der IVU Umwelt GmbH<br />

vom 29.12.2006 in Anlage 1 zum Gutachten G14 („Humantoxikologie“) hat die Vorhabens-<br />

trägerin die Planfeststellungsbehörde davon überzeugt, dass die Ozonbelastung im Untersu-<br />

chungsgebiet auch bei Realisierung des planfestgestellten Vorhabens abnehmen wird.<br />

Zwar kommt es im <strong>Ausbau</strong>fall im Vergleich zu heute zu einem Anstieg der flughafeninduzier-<br />

ten Emissionen der Ozonvorläuferstoffe NOx und NMVOC. So nehmen die Vorläuferemissio-<br />

nen der flughafenbezogenen Quellgruppen von der Ist-Situation zum Planungsfall bei NOx<br />

um 73 % und bei NMVOC um 52 % zu (vgl. Tabelle 6-10 auf Seite 30 der Anlage 1 zum<br />

Gutachten G14). Damit erhöht sich auch das lokale Oxidantienbildungspotenzial auf dem<br />

<strong>Flughafen</strong>gelände. Doch diese Zunahme wird überlagert von einer Verringerung der flugha-<br />

fenunabhängigen Emissionen der Ozonvorläufersubstanzen im Rhein-<strong>Main</strong>-Gebiet: Der Ta-<br />

belle 6-10 ist ebenfalls zu entnehmen, dass die NOx-Emissionen im Untersuchungsraum<br />

insgesamt im Planfall gegenüber der Ist-Situation um 17 % abnehmen. Der Rückgang der<br />

Emissionen bei NMVOC beträgt 11 %. Es ist also davon auszugehen, dass trotz einer Erhö-<br />

hung der Emissionen von Vorläuferstoffen für die Ozonbildung im Bereich um den <strong>Flughafen</strong><br />

die Emission von Substanzen mit Oxidantienbildungspotenzial im Untersuchungsgebiet ins-<br />

gesamt abnehmen wird. Zudem ist zu erwarten, dass die bis 2020 europaweit umgesetzten<br />

Emissionsminderungsmaßnahmen zu einer Abnahme der Ozonhintergrundkonzentration<br />

führen werden. Selbst wenn es im Einzelfall im Lee des <strong>Flughafen</strong>s bei oxidantienbildender<br />

Wetterlage zu höheren Ozonkonzentrationen als heute kommen sollte, so ist aus Sicht der<br />

Planfeststellungsbehörde entscheidend, dass es zu einer Verminderung der Ozonbelastung<br />

im Ballungsraum Rhein-<strong>Main</strong> insgesamt auch nach dem <strong>Ausbau</strong> des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong><br />

<strong>Main</strong> kommen wird.<br />

Im Übrigen hat die Auswertung zweier Modellrechnungen in Anlage 1 zum Gutachten G14<br />

ergeben, dass der <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong> nur einen geringen Beitrag zur Ozonbildung vor Ort<br />

liefert. Der Anteil des <strong>Flughafen</strong>s an der regionalen Ozonkonzentration wird auf 5-15 µg/m 3<br />

geschätzt, während die mittlere Ozonkonzentration im Rhein-<strong>Main</strong>-Becken in den Jahren<br />

1999 bis 2005 für sämtliche Quellen zwischen 30 und 40 µg/m 3 lag. Das Oxidantienbil-

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