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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2360 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die Stadt Reinheim hat in den Einwendungen vom 25.02.2005 und vom 13.04.2007 ohne<br />

konkrete Aufführung ihrer Bauleitplanung die Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit<br />

durch Lärmbelastungen geltend gemacht.<br />

Von der Stadt Reinheim liegt nur der nördliche Teil des Stadtteiles Spachbrücken innerhalb<br />

der für die Auslegung als relevant angesehenen Fluglärmkontur Leq(3) = 45 dB(A) in der<br />

Nacht. Die anderen Siedlungsflächen werden von den Lärmkonturen Leq(3) = 50 dB(A) am<br />

Tag und Leq(3) = 45 dB(A) in der Nacht nicht berührt.<br />

Zudem werden die Siedlungsflächen des Gebietes der Stadt Reinheim weder durch Kontu-<br />

ren der Tag-Schutzzonen und Nachtschutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG noch<br />

durch die nach dem lärmmedizinischen Gutachten relevanten Lärmkonturen berührt.<br />

Die Lärmauswirkungen auf die Stadt Reinheim sind so gering, dass keine nachhaltige Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungsplanung und der Bebauungsplanverfahren zu befürch-<br />

ten ist.<br />

Riedstadt<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Stadt Ried-<br />

stadt.<br />

Die Stadt Riedstadt hat keine Einwendungen erhoben. In Ihren Stellungnahmen 25.02.2005<br />

und 30.03.2007 hat die Stadt eine Beeinträchtigung der Bauleitplanung geltend gemacht und<br />

auf die Neubaugebiete im Osten von Goddelau und Crumstadt sowie auf die mittel- bis lang-<br />

fristig vorgesehene Siedlungsentwicklung im Norden Wolfskehlens, im Osten Goddelaus und<br />

Crumstadts hingewiesen. Aus dem beigefügten Auszug des Flächennutzungsplanes (Anla-<br />

ge 1 der Stellungnahmen) sind die rechtswirksamen Bebauungspläne und die geplanten<br />

Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und andere Flächennutzungen in ihrer örtlichen<br />

Lage ersichtlich.<br />

Die Stadt Riedstadt liegt mit großen Teilen des Stadtteiles Crumstadt und dem östlichen Teil<br />

des Stadtteiles Wolfskehlen innerhalb der für die Auslegung als relevant angesehenen Flug-<br />

lärmkontur Leq(3) = 45 dB(A) in der Nacht. Die anderen Siedlungsflächen der Stadt werden<br />

von den abwägungserheblichen Lärmkonturen Leq(3) = 50 dB(A) am Tag und Leq(3) = 45 dB(A)<br />

in der Nacht nicht berührt.

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