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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2355 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Nacht um ca. 0,8 dB(A) auf einen Wert von Leq(3), Nacht = ca. 47,5 dB(A) gegenüber dem Prog-<br />

nosenullfall zunehmen. Im Stadtteil Hahn, nördliche Gartenstraße, werden Lärmwerte von<br />

ca. Leq(3), Tag = ca. 51,4 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 49,3 dB(A) erreicht. Die Lärmzunahme liegt<br />

am Tag bei ca. 1,2 dB(A) und in der Nacht bei ca. 0,8 dB(A) gegenüber dem Prognosenullfall<br />

(vgl. Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde vom 07.08.2007, beantwortet mit<br />

Schreiben der Vorhabensträgerin vom 10.09.2007, Anlage zu 2, Messpunkte 13 und 14).<br />

Die Lärmauswirkungen werden von der Planfeststellungsbehörde als nicht erheblich ange-<br />

sehen.<br />

Zudem werden die Siedlungsflächen des Gebietes der Stadt Pfungstadt nicht durch Kontu-<br />

ren der Tag-Schutzzonen und Nachtschutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG berührt.<br />

Durch das planfestgestellte Vorhaben wird keine nachhaltige Störung der rechtswirksamen<br />

Bebauungsplanung der Stadt Pfungstadt bewirkt.<br />

Ferner hat die Stadt Pfungstadt keine in Aufstellung befindliche Bebauungspläne geltend<br />

gemacht.<br />

Sie hat in der Einwendung vom 04.05.2007 auf die Ausdehnung des Siedlungsbeschrän-<br />

kungsgebietes auf die geplanten Wohngebiete in Eschollbrücken-West und Hahn-<br />

Wirthumsgarten hingewiesen. Das zukünftige Siedlungsbeschränkungsgebiet, wie im Ent-<br />

wurf 2007 des Regionalplanes Südhessen festgelegt, wird den nordwestlichen Teil des<br />

Stadtteiles Hahn umfassen. Allerdings hat die Stadt keine hinreichend konkretisierte Bauleit-<br />

planung in diesem Bereich geltend gemacht, so dass der Einwand an dieser Stelle nicht zu<br />

berücksichtigen ist.<br />

Raunheim<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Stadt Raun-<br />

heim.<br />

Der Einwendung der Stadt Raunheim vom 01.03.2005 (Anlage) und der Stellungnahme vom<br />

04.04.2005, S. 108 ff. lassen sich folgende Bebauungspläne und ihre Lage entnehmen:<br />

- Nr. 16 „2/71-zwischen B43 alt und Ringstraße“, überwiegend Wohnnutzung, WA,<br />

noch Baulücken vorhanden,<br />

- Nr. 17 „An der Lache“, Wohnnutzung, WA, noch freie Grundstücke,<br />

- Nr. 20 „Waldsee“, es besteht noch die Möglichkeit der Errichtung von Vereinsheimen,

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