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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2353 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

befinden sich außerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Regionalplanes Südhes-<br />

sen 2000 sowie des Entwurfes 2007 des Regionalplanes Südhessen und außerhalb der<br />

prognostizierten Tag-Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a)<br />

FluglärmG.<br />

Auch die Bebauungsplanverfahren Nr. 502B „Offenbach Süd – nördlicher Buchhügel“, Nr.<br />

566 „Kaiserlei Nordost zwischen A661, <strong>Main</strong>ufer, Goethering“, Nr. 567 „Gaußstraße, Schef-<br />

felstraße ehem. Feuerzeugfabrik“, Nr. 578 „Bieberer Straße, Obere Grenzstraße“, Nr. 589<br />

„Tempelsee, südlich des Brunneweges, Erfaweg“, Nr. 601 „OF Lauterborn/Rosenhöhe – Am<br />

Waldschwimmbad“, Nr. 610 „Strahlenbergerstraße West“ und Nr. 614 „Kaiserleikreisel“ wer-<br />

den durch das planfestgestellte Vorhaben nicht stärker beeinträchtigt. Die Flächen der Be-<br />

bauungspläne befinden sich bereits heute innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes<br />

des Regionalplanes Südhessen 2000. Insoweit wird sich für die Bebauungsplanverfahren<br />

durch die Ausweisung des zukünftigen Siedlungsbeschränkungsgebietes, wie im Entwurf<br />

2007 der Regionalplanes Südhessen festgelegt, nichts ändern. Ferner befinden sich die Flä-<br />

chen der Bebauungspläne außerhalb der prognostizierten Konturen der Tag-Schutzzone 1<br />

und Nacht-Schutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG. Nur die Flächen des Bebau-<br />

ungsplanes Nr. 601 „OF Lauterborn/Rosenhöhe – Am Waldschwimmbad“ würden sowohl<br />

innerhalb der nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 FluglärmG prognostizierten Kontur der Nacht-<br />

Schutzzone (Prognosenull) sowie der nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG prognostizierten<br />

Kontur der Nacht-Schutzzone (Planungsfall) liegen. Insoweit tritt auch bezogen auf diesen<br />

Bebauungsplan keine rechtliche Veränderung ein. Darüber hinaus wird die tatsächliche<br />

Lärmbelastung in diesem Bereich am Tag und in der Nacht um 1 dB(A) geringer. Die Lärm-<br />

werte, berechnet nach der AzB 99, liegen bei Leq(3), Tag = ca. 59 – 60 dB(A) und Leq(3), Nacht =<br />

ca. 53 – 54 dB(A).<br />

Zudem steht der Fortführung der Bebauungsplanverfahren Nr. 563A „Hafen Offen-<br />

bach/<strong>Main</strong>viertel“, Nr. 577 „Siemensstraße Daimlerstraße“, Nr. 579 „Westend <strong>Frankfurt</strong>er<br />

Straße / Dreieichring“, Nr. 620 „Mathildenplatz / Gerber Straße“ und Nr. B585 „Güterbahnhof“<br />

nicht entgegen, dass die Flächen im zukünftigen Siedlungsbeschränkungsgebiet, wie im<br />

Entwurf 2007 der Regionalplanes Südhessen festgelegt, liegen werden. Die Bebauungs-<br />

planverfahren betreffen Flächen die innerhalb des Siedlungsbestandes liegen und bleiben<br />

deshalb vom Verbot in Ziffer 3.4.4-1 unberührt (vgl. Regionalplan Südhessen / Regionaler<br />

Flächennutzungsplan, Regionalplan Südhessen – Entwurf 2007, S. 44). Weiterhin liegen die<br />

Bebauungspläne außerhalb der prognostizierten Tag-Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone<br />

nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG.

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