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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2352 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

- Nr. 618B, „Waldheim-Süd nördlicher Teil“, Aufstellungsbeschluss vom 20.05.1999,<br />

WA, Fläche für Gemeinbedarf (Kindertagesstätte) Öffentliche Grünfläche, Grünanla-<br />

ge, Spielplatz, Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

(Lärmschutzwall und Wand),<br />

- Nr. 619, „Domstraße, Bahnhofstraße, Luisenstraße“, Aufstellungsbeschluss vom<br />

15.06.2000, MK, Private Grünflächen, und<br />

- Nr. 620, „Mathildenplatz / Gerber Straße“, Aufstellungsbeschluss vom 17.07.2003,<br />

MI, WB, Flächen für Gemeinbedarf (Schule, Kindergarten, Öffentliche Verwaltung,<br />

Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen), Öffentliche Grünfläche,<br />

Platzraum, Spielplatz.<br />

Um u. a. den aktuellen Verfahrensstand der aufgeführten Bebauungsplanverfahren bzw. den<br />

Zeitpunkt der letzten Verfahrenshandlung in den Bebauungsplanverfahren zu ermitteln, hat<br />

sich die Planfeststellungsbehörde an die Stadt Offenbach gewandt. Die Stadt Offenbach hat<br />

auf das Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde vom 07.08.2007 zwar mit<br />

Schreiben vom 08.08.2007 geantwortet, aber nur auf die – nach ihrer Auffassung ausrei-<br />

chend substantiierten - Angaben in den Urteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in<br />

den Verfahren vom 16.02.2002 (4 N 455/02, S. 2) und vom 02.04.2003 (2 A 2646/01, S. 2ff.)<br />

sowie den beigefügten Schriftsatz vom 19.03.2003 verwiesen. Ein für den 20.09.2007 in<br />

Aussicht gestelltes Schreiben hat die Planfeststellungsbehörde nicht erhalten. Der aktuelle<br />

Verfahrensstand der zum großen Teil aus den achtziger Jahren stammenden Bebauungs-<br />

planverfahren ist nicht mitgeteilt worden. Zudem sind die erbetenen Aufstellungsbeschlüsse<br />

und Bebauungsplanentwürfe nicht beigefügt worden, so dass die Planfeststellungsbehörde<br />

weder den Zeitpunkt der Aufstellung der Bebauungspläne noch die konkreten Festsetzungen<br />

der Bebauungspläne prüfen konnte. Insoweit ist die Stadt ihrer im Verfahren bestehenden<br />

Darlegungslast nicht nachgekommen.<br />

Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt als obere Bauaufsichtsbehörde sind<br />

die Bebauungspläne Nr. 580B „Bürgel – Ost“ seit 29.11.2004 und Nr. 618A „Waldheim –<br />

Süd, südlich des Holunderweges“ seit 09.08.2003 rechtswirksam (vgl. Schreiben des Regie-<br />

rungspräsidiums Darmstadt vom 01.08.2007). Die Bebauungspläne sind bereits in die vor-<br />

hergehende Betrachtung der rechtswirksamen Bebauungspläne einbezogen worden.<br />

Der Fortführung der Bebauungsplanverfahren (mit Festsetzungen für Wohnbauflächen) Nr.<br />

129A „Bieber Waldhof zwischen Buchenweg und B448“, Nr. 544 „Bürgel Brielsweg Süd-<br />

West“, Nr. 530 „Markwaldstraße, Heinrich-Krumm-Straße“, Nr. 574 C1 „Am Waldeck“, Nr.<br />

618B „Waldheim – Süd nördlicher Teil“ stehen weder Ziele des Regionalplanes noch die sich<br />

aus dem FluglärmG ergebenden Bauverbote entgegen. Die Flächen der Bebauungspläne

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