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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2153 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Abbildungen 5-48 und 5-49 auf den Seiten 92 f. des Gutachten G13.4 im 1 km-Raster bei<br />

609 µg/m 3 und im 250 m-Raster bei 772 µg/m 3 .<br />

Für Kohlenmonoxid (CO) wurde kein Grenzwert für das Jahresmittel festgelegt. Vielmehr<br />

beträgt gemäß § 7 Abs. 1, Abs. 2 der 22. BImSchV der höchste 8-Stunden-Mittelwert der<br />

Konzentration eines Tages für CO 10 mg/m 3 , d. h. 10.000 µg/m 3 . Daraus hat die Vorhabens-<br />

trägerin zu Recht für das Jahresmittel einen Wert von 1 mg/m 3 , d. h. von 1.000 µg/m 3 , abge-<br />

leitet. Es ist davon auszugehen, dass der 8-Stunden-Wert eingehalten ist, wenn der 10-fache<br />

Jahresmittelwert unterschritten wird. Auch das HLUG hat keine Einwände gegen die Vorge-<br />

hensweise der Vorhabensträgerin (vgl. Stellungnahme vom 07.09.2007). Danach beinhaltet<br />

der von der Vorhabensträgerin angesetzte Faktor 10 gegenüber dem empirisch ermittelten<br />

Faktor einen Sicherheitszuschlag. Denn eine Auswertung der Ergebnisse des hessischen<br />

Luftmessnetzes aus dem Jahr 2006 weist für die Komponente Kohlenmonoxid ein mittleres<br />

Verhältnis vom maximalen 8-Stunden-Mittelwert zum Jahresmittelwert von 4,7 aus, d. h. die<br />

gemessenen 8-Stunden-Mittelwerte für CO liegen etwa um den Faktor 5 über den gemesse-<br />

nen CO-Jahresmittelwerten.<br />

Demnach ist auch nach Realisierung des planfestgestellten Vorhabens nicht mit Grenzwert-<br />

überschreitungen durch CO-Immissionen zu rechnen. Im Mittel liegt das Belastungsniveau<br />

mit Kohlenmonoxid im gesamten Untersuchungsgebiet sogar unterhalb von 500 µg/m 3 für<br />

das Jahresmittel (356 µg/m 3 im 1 km-Raster bzw. 396 µg/m 3 im 250 m-Raster). Relevante<br />

vorhabensbedingte Immissionszunahmen beschränken sich auf das <strong>Flughafen</strong>gelände und<br />

den an den <strong>Flughafen</strong> angrenzenden Wald. In Wohngebieten dagegen ist nicht mit relevan-<br />

ten Zusatzbelastungen durch den <strong>Flughafen</strong>ausbau zu rechnen (vgl. Abbildungen 5-88 und<br />

5-89 auf den Seiten 136 f. des Gutachtens G13.4).<br />

9.3.7 Ruß<br />

Für Ruß weist das Gutachten G13.4 in den Tabellen 5-3 und 5-4 auf den Seiten 43 f. sowie<br />

in den Abbildungen 5-64 und 5-65 auf den Seiten 108 f. maximale Jahresmittelwerte von<br />

1,43 µg/m 3 (1 km-Raster) bzw. 1,79 µg/m 3 (250 m-Raster) aus. Im Nahbereich ist somit der<br />

vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) für Ruß vorgeschlagene Zielwert von<br />

1,5 µg/m 3 überschritten. Diese Belastungsspitzen sind jedoch auf den Bereich des Vorfeldes<br />

des Terminals 1 und die Autobahnen A 3 und A 5 beschränkt. In den Kommunen in unmittel-<br />

barer Nachbarschaft des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s liegen die maximalen Jahresmittelwerte für<br />

Ruß auch nach Verwirklichung des planfestgestellten Vorhabens unter dem LAI-Zielwert von<br />

1,5 µg/m 3 . Über die gesamten Rasterzellen verteilt werden im Planungsfall Rußkonzentratio-<br />

nen von 0,72 µg/m 3 (Untersuchungsgebiet) bzw. 0,86 µg/m 3 (Nahbereich) prognostiziert. Der

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