08.01.2013 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2347 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Trotz der teilweise erheblichen Lärmzunahme im Bereich der Bebauungspläne Nr. 514 und<br />

Nr. 590 führen die ermittelten Lärmwerte am Tag aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />

nicht zu einer Beeinträchtigung der rechtswirksamen Bebauungspläne. Ferner kann durch<br />

die Gewährung von passivem Schallschutz auf Basis der Festsetzung des Lärmschutzbe-<br />

reichs durch Rechtsverordnung des Landes im Bereich der Tag-Schutzzone 2 die Funktion<br />

der Bebauungspläne gewahrt bleiben. Eine nachhaltige Störung der Bebauungspläne ist<br />

nicht gegeben.<br />

Eine separate Bewertung der Lärmauswirkungen auf den Bebauungsplan Nr. 113 „Spieß-<br />

straße Schule der Ursulinen“ und Nr. 505A „Landgrafenring“ ist nicht vorgenommen worden.<br />

Die Bebauungspläne – die u.a. eine Nutzung als Schule (Friedensstraße 81) bzw. Kinderta-<br />

gestätte (Landgrafenstraße) festsetzen – befinden außerhalb der Tag-Schutzzone 2. Im Be-<br />

reich des Bebauungspläne werden die Taglärmwerte im Planungsfall knapp unter 55 dB(A)<br />

liegen.<br />

Dasselbe gilt für die Bebauungspläne Nr. 129 „Bieber Waldhof“, der u.a. eine Nutzung als<br />

Schule und Kindertagesstätte festsetzt, und Nr. 537A „Rumpenheim Süd“, der u.a. eine Nut-<br />

zung als Kindertagesstätte festsetzt. Auch diese Bebauungspläne befinden sich weit außer-<br />

halb der Tag-Schutzzone 2. Eine nachhaltige Störung dieser Bebauungspläne ist nicht an-<br />

genommen worden.<br />

Ebenfalls außerhalb der Tag-Schutzzone 2 und Nacht-Schutzzone befindet sich der Bebau-<br />

ungsplan Nr. 509 „Anna-Emmastraße“, der u.a. die Nutzung als Altenzentrum festsetzt. Im<br />

Bereich des Bebauungsplanes werden die Lärmwerte im Planungsfall in dem Bereich von<br />

Leq(3) = ca. 54,4 dB(A) am Tag und Leq(3) = ca. 47,1 dB(A) in der Nacht liegen. (vgl. G10.1,<br />

Teil C, Messpunkt Off_06). Eine nachhaltige Störung des Bebauungsplanes ist nicht gege-<br />

ben.<br />

Von der Planfeststellungsbehörde wird nicht davon ausgegangen, dass durch die Lärmzu-<br />

nahme im Rahmen der Verwirklichung des Vorhabens die in der Bauleitplanung zum Aus-<br />

druck gekommene städtebauliche Ordnung nachhaltig gestört wird.<br />

Die Bebauungsplanverfahren der Stadt Offenbach am <strong>Main</strong> werden durch die Lärmauswir-<br />

kungen des planfestgestellten Vorhabens nicht nachhaltig gestört.<br />

Die Stadt Offenbach hat in ihrer Einwendung vom 28.02.2005 mit Verweis auf Band 6, Nr.<br />

2001 – 2101 folgende in Aufstellung befindliche Bebauungspläne aufgeführt:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!