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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Offenbach am <strong>Main</strong><br />

- 2345 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungsplanung und der Bebauungsplanverfahren der Stadt<br />

Offenbach am <strong>Main</strong>.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die in der Einwendung vom 28.02.2005 mit Verweis auf<br />

Band 6, Nr. 2001 – 2101 aufgeführten rechtswirksame Bebauungspläne bzw. Abrundungs-<br />

satzungen geprüft.<br />

Während sich in den südlichen Stadtteilen der Stadt Offenbach am <strong>Main</strong> die Lärmsituation<br />

kaum verändert oder es sogar leiser wird, nimmt der Lärm vor allem im Innenstadtbereich<br />

und im Stadtteil Kaiserlei zu. In diesen Stadtteilen wird eine Zunahme des aus dem Flugbe-<br />

trieb resultierenden Lärmes von ca. 1,8 bis 5,0 dB(A) am Tag und von ca. 1,0 bis 4,3 dB(A)<br />

in der Nacht gegenüber dem Prognosenullfall prognostiziert. Die Lärmzunahme ist erheblich.<br />

Allerdings sind diese Bereiche vom Lärm nicht sehr stark betroffen. Die Lärmwerte werden<br />

im Planungsfall an den Nachweispunkten für besondere schutzbedürftige Bereiche und re-<br />

präsentative Ortslagen in dem Bereich von Leq(3), Tag = ca. 53,1 bis 56,6 dB(A) und Leq(3), Nacht =<br />

ca. 45,4 bis 49,1 dB(A) liegen (vgl. G 10.1, Teil C, Messpunkte Off_10, Off_12, Off_13, Off_<br />

28, Off_30, Off_32, Off_33, Off_35 und Off_36 sowie Off_02, Off_03 und Off_34).<br />

Zusätzlich hat die Planfeststellungsbehörde in einer Detailbetrachtung die in der zukünftigen<br />

Tag-Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone befindlichen Bebauungspläne mit Wohnbebauung<br />

der Stadt Offenbach am <strong>Main</strong> ermittelt und sich den prognostizierten äquivalenten Dauer-<br />

schallpegel der flugbetriebsbedingten Geräusche am Tag und in der Nacht berechnen lassen<br />

(vgl. Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde vom 18.05.2007, beantwortet mit<br />

Schreiben der Vorhabensträgerin vom 07.08.2007).<br />

Es handelt sich um folgende Bebauungspläne:<br />

- Nr. 532 „Tempelsee“, Leq(3), Tag = ca. 56 – 58 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 50 – 52 dB(A),<br />

Lärmabnahme am Tag von ca. 0 - 1 dB(A) und in der Nacht von ca. 0 - 1 dB(A), und<br />

- Nr. 524 „Dietzenbacher – Neusalzer Straße“, Leq(3), Tag = ca. 56 – 59 dB(A) und Leq(3),<br />

Nacht = ca. 50 – 53 dB(A), Lärmzunahme am Tag von ca. 0 - 1 dB(A) und in der Nacht<br />

keine.<br />

Die prognostizierte Lärmabnahme am Tag und in der Nacht bzw. Lärmzunahme am Tag mit<br />

bis zu ca. 1 dB(A) ist nur unerheblich. Die Funktion der aufgeführten Bebauungspläne wird<br />

auch aufgrund der prognostizierten Lärmwerte nicht beeinträchtigt. Die Lärmwerte liegen

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