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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2344 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Fluglärmkonturen von Leq(3) = 50 dB(A) am Tag und Leq(3) = 45 dB(A) in der Nacht. Die Lärm-<br />

auswirkungen sind aber selbst in diesen Ortsteilen gering und werden nicht durch die nach<br />

dem lärmmedizinischen Gutachten relevanten Lärmkonturen berührt.<br />

Zudem werden die Siedlungsflächen des Gebietes der Verbandsgemeinde Nieder-Olm nicht<br />

durch Konturen der Tag-Schutzzonen und Nachtschutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a)<br />

FluglärmG berührt, so dass keine nachhaltige Störung der Bauleitplanung angenommen<br />

wird.<br />

Beeinträchtigungen der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne sind weder von der Ver-<br />

bandsgemeinde Nieder-Olm noch den Ortsgemeinden geltend gemacht worden.<br />

Nierstein-Oppenheim<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Verbandsge-<br />

meinde Nierstein-Oppenheim und ihrer Ortsgemeinden.<br />

Die Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim hat in der Einwendung vom 02.03.2005 und<br />

Stellungnahme vom 27.03.2007 ohne konkrete Darlegung der Betroffenheit der Bauleitpla-<br />

nung ihrer Ortsgemeinden die Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit durch Lärmbe-<br />

lastungen geltend gemacht.<br />

Von der Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim liegen nur die nördlichen Siedlungsgebie-<br />

te der Ortsgemeinde Nierstein innerhalb der für die Auslegung als relevant angesehenen<br />

Fluglärmkonturen von Leq(3) = 50 dB(A) am Tag und Leq(3) = 45 dB(A) in der Nacht.<br />

Für die Ortsgemeinde Nierstein, Ecke <strong>Main</strong>zer Straße/Große Fischergasse, wird eine Lärm-<br />

zunahme von ca. 1,5 dB(A) am Tag und eine Lärmabnahme von ca. 0,5 dB(A) in der Nacht<br />

prognostiziert. Die Lärmbelastung wird in diesem Bereich in dem Bereich von Leq(3), Tag = ca.<br />

49,6 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 46,7 dB(A) liegen (vgl. Aufklärungsschreiben der Planfeststel-<br />

lungsbehörde vom 07.08.2007, beantwortet mit Schreiben der Vorhabensträgerin vom<br />

10.09.2007).<br />

Zudem werden die Siedlungsflächen des Gebietes der Verbandsgemeinde nicht durch Kon-<br />

turen der Tag-Schutzzonen und Nachtschutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG be-<br />

rührt. Durch das planfestgestellte Vorhaben wird keine nachhaltige Störung der rechtswirk-<br />

samen Bebauungsplanung und der Bebauungsplanverfahren bewirkt.

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