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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2343 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die Fortführung der geltend gemachten Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung von Ge-<br />

werbegebieten wird durch das ggf. diesen Bereich umfassende Siedlungsbeschränkungsge-<br />

biet und die sich aus dem FluglärmG ergebenden Bauverbote nicht beeinträchtigt. Das gilt<br />

auch, wenn die an den Nachweispunkten für besondere schutzbedürftige Bereiche und re-<br />

präsentative Ortslagen ermittelten Lärmauswirkungen durch das planfestgestellte Vorhaben<br />

in Betracht gezogen werden (vgl. G10.1, Teil C, Messpunkte Neu_01 bis Neu_17).<br />

Niederdorfelden<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Gemeinde<br />

Niederdorfelden.<br />

Die Gemeinde Niederdorfelden hat in den Einwendungen vom 01.03.2005 und vom<br />

04.05.2007 ohne konkrete Darlegung der Betroffenheit ihrer Bebauungsplanung die Verlet-<br />

zung ihrer kommunalen Planungshoheit durch Lärmbelastungen geltend gemacht.<br />

Die Siedlungsgebiete der Gemeinde Niederdorfelden befinden sich nicht innerhalb der für die<br />

Auslegung als relevant angesehenen Fluglärmkonturen von Leq(3) = 50 dB(A) am Tag und<br />

Leq(3) = 45 dB(A) in der Nacht, so dass keine nachhaltige Störung der rechtswirksamen Be-<br />

bauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Niederdorfelden anzunehmen<br />

ist.<br />

Nieder-Olm<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Verbandsge-<br />

meinde Nieder-Olm und ihrer Ortsgemeinden.<br />

Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm hat in ihrer Einwendung vom 01.03.2005 (S. 9 f.) und in<br />

ihrer Stellungnahme vom 28.03.2007, ohne konkrete Darlegung der Betroffenheit der Bau-<br />

leitplanung ihrer Ortsgemeinden, die Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit durch<br />

Lärmbelastungen geltend gemacht. Die Ortsgemeinde Essenheim hat in ihrer Einwendung<br />

vom 23.02.2005, wie auch die Ortsgemeinde Ober-Olm in ihrer Einwendung vom 28.02.2005<br />

und die Ortsgemeinde Klein-Winternheim in ihrer Einwendung vom 28.02.2005, ohne kon-<br />

krete Darlegung die Betroffenheit der Bebauungsplanung geltend gemacht.<br />

Von der Verbandsgemeinde Nieder-Olm liegen nur die nördlichen Siedlungsgebiete der<br />

Ortsgemeinden Ober-Olm und Klein-Winternheim innerhalb der für die Auslegung relevanten

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