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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2152 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Kohlenstoff oder Elektrographit hergestellt werden (vgl. Stellungnahme des HLUG vom<br />

07.09.2007). Auf dem <strong>Flughafen</strong>gelände betragen die über das Kalenderjahr gemittelten<br />

B(a)P-Konzentrationen im Maximum 0,68 ng/m 3 (1 km-Raster) bzw. 0,87 ng/m 3 (250 m-<br />

Raster). In den dem <strong>Flughafen</strong> benachbarten Ortschaften werden für B(a)P sogar nur maxi-<br />

male Immissionswerte im 1 km-Raster zwischen 0,35 ng/m 3 (Zeppelinheim) und 0,67 ng/m 3<br />

(Kelsterbach) bzw. im 250 m-Raster zwischen 0,36 ng/m 3 (Zeppelinheim) und 0,69 ng/m 3<br />

(Kelsterbach) prognostiziert. Damit ist der Zielwert von 1 ng/m 3 klar eingehalten. Auch im<br />

Mittel der Rasterzellen liegt die Belastung durch B(a)P mit 0,35 ng/m 3 (1 km-Raster) bzw.<br />

0,47 ng/m 3 (250 m-Raster) auf niedrigem Immissionsniveau.<br />

Die bei der Differenzbetrachtung zwischen Prognosenullfall und Planungsfall ermittelten Be-<br />

reiche vorhabensbedingter Zusatzbelastungen, die oberhalb der Irrelevanzschwelle von 3 %<br />

des Jahresmittelwerts, also über 0,03 ng/m 3 , liegen, sind auf das <strong>Flughafen</strong>gelände und den<br />

südlich an den <strong>Flughafen</strong> angrenzenden Wald beschränkt (siehe die Abbildungen 5-96 und<br />

5-97 auf den Seiten 144 f. des Gutachtens G13.4). Im Bereich der flughafennahen Wohnbe-<br />

bauung ist dagegen eine Abnahme der B(a)P-Konzentrationen vom Prognosenullfall zum<br />

Planungsfall zu verzeichnen.<br />

9.3.5 Schwefeldioxid (SO2)<br />

Im Gutachten G13.4 (vgl. die Tabellen 5-3 und 5-4 auf den Seiten 43 f. sowie die Abbildun-<br />

gen 5-66 und 5-67 auf den Seiten 110 f.) werden für Schwefeldioxid (SO2) im Planungsfall<br />

Jahresmittelwerte von maximal 14,1 µg/m 3 (1 km-Raster) bzw. 20,7 µg/m 3 (250 m-Raster)<br />

ausgewiesen. Damit ist der über das Jahr gemittelte Immissionswert von 50 µg/m 3 nach Nr.<br />

4.2.1 der TA Luft, auf den die Planfeststellungsbehörde in Ermangelung eines Jahresmittel-<br />

werts in der 22. BImSchV bzw. in den zugrunde liegenden Luftqualitätsrichtlinien zurückge-<br />

griffen hat, deutlich unterschritten. Im Mittel über sämtliche Rasterzellen fallen die errechne-<br />

ten Jahresmittelwerte sogar noch sehr viel geringer aus (4,5 µg/m 3 im 1 km-Raster bzw.<br />

6,1 µg/m 3 im 250 m-Raster). Den Abbildungen 5-102 und 5-103 auf den Seiten 150 f. des<br />

Gutachtens G13.4 ist zu entnehmen, dass eine gemessen an der 3 %-Schwelle der<br />

Nr. 4.2.2 a) der TA Luft relevante Belastungszunahme von mehr als 1,5 µg/m 3 durch den<br />

<strong>Ausbau</strong> des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s nur auf dem <strong>Flughafen</strong>gelände bzw. den sich unmittelbar<br />

anschließenden Waldflächen zu erwarten ist; Siedlungsgebiete in der Nähe des <strong>Flughafen</strong>s<br />

bleiben dagegen von relevanten Zusatzbelastungen unberührt.<br />

9.3.6 Kohlenmonoxid (CO)<br />

Die im Planungsfall prognostizierte maximale Immissionskonzentration für Kohlenmonoxid<br />

(CO) liegt ausweislich der Tabellen 5-3 und 5-4 auf den Seiten 34 f. sowie ausweislich der

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