08.01.2013 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2340 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

- Nr. 10a, Neu-Isenburg, südlich Bahnhofstraße, westlich Alicestraße, Leq(3), Tag = ca. 57<br />

– 60 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 51 – 53 dB(A), Lärmzunahme am Tag von ca. 1 – 2<br />

dB(A) und in der Nacht von ca. 0 - 1 dB(A),<br />

- Nr. 91, Neu-Isenburg, südlich Friedensallee, nördlich Bahnhofstraße, östlich Konrad-<br />

Adenauer-Allee, Leq(3), Tag = ca. 58 – 62 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 52 – 55 dB(A),<br />

Lärmzunahme am Tag von ca. 1 dB(A) und in der Nacht von ca. 0 - 1 dB(A), und<br />

- Nr. 2b „Nördlich der <strong>Flughafen</strong>straße, zwischen Hundertmorgenschneise und Lange-<br />

schneise“, Zeppelinheim, Leq(3), Tag = ca. 58 – 62 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 50 – 55<br />

dB(A), Lärmzunahme am Tag von ca. 1 - 2 dB(A) und in der Nacht von ca. 1 dB(A).<br />

Die konkrete Untersuchung hat das aus der allgemeinen Betrachtung der Nachweispunkte<br />

gewonnene Ergebnis bestätigt. Die Lärmzunahme für die innerhalb der Tag-Schutzzone 1<br />

und Nacht-Schutzzone befindlichen Bebauungspläne mit Wohnbebauung liegt am Tag bei<br />

bis zu ca. 2 dB(A) und in der Nacht bis zu ca. 1 dB(A). Trotz der erheblichen Lärmzunahme<br />

am Tag wird die Funktion der aufgeführten Bebauungspläne auch bei Lärmwerten von bis zu<br />

Leq(3), Tag = ca. 64 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 57 dB(A) nicht beeinträchtigt. Die Lärmwerte lie-<br />

gen noch weit unter einem Dauerschallpegel vom Leq(3), Tag = 70 dB(A) und Leq(3), Nacht = 60<br />

dB(A). Durch die Gewährung von passivem Schallschutz auf Basis der Festsetzung des<br />

Lärmschutzbereichs durch Rechtsverordnung des Landes im Bereich der Tag-Schutzzone 1<br />

und Nacht-Schutzzone bleiben die gesunden Wohnverhältnisse in den Wohngebieten ge-<br />

wahrt. Zudem gilt das Bauverbot nach § 5 Abs. 2 FluglärmG nicht für Wohnungen im Gel-<br />

tungsbereich wirksamer Bebauungspläne, § 5 Abs. 3 Nr. 4 FluglärmG. Die rechtswirksamen<br />

Bebauungspläne können weiterhin ihre Funktion ausüben. Das Baurecht bleibt bestehen.<br />

Nach Prüfung der Planfeststellungsbehörde ist eine nachhaltige Störung der rechtswirksa-<br />

men Bebauungsplanung nicht gegeben.<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der Bebauungsplanverfahren der Stadt Neu-Isenburg.<br />

Die Stadt Neu-Isenburg hat in ihrer Einwendung vom 02.03.2005 folgende Bebauungspläne<br />

geltend gemacht:<br />

- Z 6 „Gewerbegebiet Zeppelinheim – West“, Aufstellungsbeschluss vom 20.05.2004,<br />

- Z 10 „Recreation Area“, Aufstellungsbeschluss vom 20.05.2004,<br />

- 16a „Gewerbegebiet Werner-Heisenberg-Str.“, Aufstellungsbeschluss vom<br />

20.12.1996,<br />

- 16.1 „Gewerbegebiet-Ost – M.-Behaim.-Str.“, Aufstellungsbeschluss vom 16.05.2002,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!