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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2339 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

bauungsplangebiete Nr. 21a „Erlenbachaue“ (25 % unbebaut) und Nr. 91 „Konrad-Adenauer-<br />

Straße/Alicestraße/Nördliche Bahnhofstraße“ besonders hoch sei und deshalb Grundstücke<br />

aufgrund der Lärmsituation nicht vermarktbar seien.<br />

Für den Stadtteil Zeppelinheim der Stadt Neu-Isenburg wird eine Zunahme des aus dem<br />

Flugbetrieb resultierenden Lärme von ca. 1,5 bis 1,8 dB(A) am Tag und von ca. 1,0 bis<br />

1,2 dB(A) in der Nacht gegenüber dem Prognosenullfall prognostiziert. Der aus dem Flugbe-<br />

trieb resultierende prognostizierte Lärm wird im Planungsfall an den Nachweispunkten für<br />

besondere schutzbedürftige Bereiche und repräsentative Ortslagen in dem Bereich von Leq(3)<br />

= ca. 57,7 bis 62,9 dB(A) am Tag und Leq(3) = ca. 50,3 bis 55,4 dB(A) in der Nacht liegen (vgl.<br />

G 10.1, Teil C, Messpunkte Neu_08 und Neu_13 bis Neu_17). In Neu-Isenburg wird eine<br />

Lärmzunahme von ca. 1,2 bis 1,5 dB(A) am Tag und von ca. 0,6 bis 1,0 dB(A) in der Nacht<br />

gegenüber dem Prognosenullfall prognostiziert. Der aus dem Flugbetrieb resultierende prog-<br />

nostizierte Lärm wird im Planungsfall an den Nachweispunkten für besondere schutzbedürf-<br />

tige Bereiche und repräsentative Ortslagen in dem Bereich von Leq(3) = ca. 55,6 bis 61,3<br />

dB(A) am Tag und Leq(3) = ca. 49,2 bis 55,0 dB(A) in der Nacht liegen (vgl. G 10.1, Teil C,<br />

Messpunkte Neu_01 bis Neu_07 und Neu_09 bis Neu_11 und zu den Lärmwerten in der<br />

Nacht, Schreiben der Vorhabensträgerin vom 05.11.2007, Anlage zu B2.3.4, Messpunkte<br />

Neu_01 bis Neu_07 und Neu_09 bis Neu_11). Die Lärmauswirkungen in den Stadtteilen<br />

Zeppelinheim und Neu-Isenburg werden von der Planfeststellungsbehörde als nicht erheb-<br />

lich für die rechtswirksamen Bebauungspläne angesehen.<br />

Im Stadtteil Gravenbruch der Stadt Neu-Isenburg wurden keine rechtswirksamen Bebau-<br />

ungspläne geltend gemacht.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat zudem in einer Detailbetrachtung die in der zukünftigen<br />

Tag-Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone befindlichen Bebauungspläne mit Wohnbebauung<br />

der Stadt Neu-Isenburg ermittelt und sich den prognostizierten äquivalenten Dauerschallpe-<br />

gel der flugbetriebsbedingten Geräusche am Tag und in der Nacht berechnen lassen (vgl.<br />

Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde vom 18.05.2007, beantwortet mit<br />

Schreiben der Vorhabensträgerin vom 07.08.2007).<br />

Es handelt sich um folgende Bebauungspläne:<br />

- Nr. 9a, Neu-Isenburg, südlich Friedensallee, nördlich Bahnhofstraße, Stolzestraße,<br />

Leq(3), Tag = ca. 57 – 64 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 50 – 57 dB(A), Lärmzunahme am<br />

Tag von ca. 1 – 2 dB(A) und in der Nacht von ca. 0 – 1 dB(A),

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