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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2338 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

rischen Erschwernisse für die Bebauungspläne muss die Gemeinde hinnehmen, da die Pla-<br />

nung auf eine andere, zeitlich vorhergehende Planung Rücksicht zu nehmen hat.<br />

Das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan „Hügelstraße 40“ wird nach beigefüg-<br />

ter Mitteilung für die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt vom<br />

19.07.2006 von der Gemeinde Nauheim nicht fortgeführt.<br />

Bei den übrigen Bebauungsplanverfahren handelt es sich um Bebauungspläne ohne Fest-<br />

setzung von Wohnnutzungen. Die Fortführung der Bebauungsplanverfahren auf Grundlage<br />

dieser Festsetzungen wird durch das diesen Bereich umfassende Siedlungsbeschränkungs-<br />

gebiet und die sich aus dem FluglärmG ergebenden Bauverbote nicht beeinträchtigt. Das gilt<br />

auch, wenn die an den Nachweispunkten für besondere schutzbedürftige Bereiche und re-<br />

präsentative Ortslagen ermittelten Lärmauswirkungen durch das planfestgestellte Vorhaben<br />

in Betracht gezogen werden (vgl. G10.1, Teil C, Messpunkte Nau_01 bis Nau_10).<br />

Die geltend gemachten Bebauungsplanverfahren zu den Bebauungsplänen 610.20/18 „Wo-<br />

chenendhausgebiet am Hegbachsee“ und 610.20/25 „Feldchen/Neue Ortsmitte“ sind nach<br />

Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt bereits abgeschlossen (vgl. Schreiben des<br />

Regierungspräsidiums Darmstadt vom 01.08.2007, bestätigt mit Schreiben der Gemeinde<br />

Nauheim vom 27.08.2007, Anlage A). Die Bebauungspläne sind rechtswirksam und bereits<br />

in die vorhergehende Betrachtung der rechtswirksamen Bebauungspläne einbezogen wor-<br />

den.<br />

Schließlich wird in dem Schreiben der Gemeinde Nauheim vom 27.08.2007 (Anlage A) nicht<br />

auf das in den Einwendungen geltend gemachte Bebauungsplanverfahren „Wolfsberg“,<br />

3. Änderung, Bezug genommen, so dass die Planfeststellungsbehörde davon ausgeht, dass<br />

dieses Verfahren nicht mehr betrieben wird. Dafür spricht auch, dass dem Regierungspräsi-<br />

dium Darmstadt als obere Bauaufsichtsbehörde das geltend gemachte Bebauungsplanver-<br />

fahren unbekannt ist (vgl. Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 01.08.2007).<br />

Neu-Isenburg<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Stadt Neu-<br />

Isenburg.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die in der Einwendung vom 02.03.2005 (Anlage) geltend<br />

gemachten Bebauungspläne für die Stadtteile Neu-Isenburg und Zeppelinheim geprüft. Da-<br />

bei ist auch der Vortrag der Stadt berücksichtigt worden, dass die Lärmbelastung der Be-

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