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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2337 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die Gemeinde hat in ihrer Einwendung vom 02.03.2007 folgende sich in Aufstellung befindli-<br />

che Bebauungspläne geltend gemacht:<br />

- 610.20/18 „Wochenendhausgebiet am Hegbachsee“, Satzungsbeschluss steht noch<br />

aus, keine Siedlungsfläche,<br />

- 610.20/21 „Keilwerth“, Aufstellungsbeschluss vom 23.10.1998,<br />

- 610.20/22 „Wolfsberg“, 3. Änderung, Aufstellungsbeschluss vom 23.10.1998,<br />

- 610.20/25 „Feldchen“, Satzungsbeschluss steht noch aus, WA, teilweise als SO und<br />

MI, Waldstraße, Berzallee, Rüsselsheimer Straße, Ortsmitte „Feldchen“ entwickeln,<br />

- 610.20/26 „Bleichstraße 1-15“, Aufstellungsbeschluss vom 16.11.2001, und<br />

- 610.20/27 „Hügelstraße“, Aufstellungsbeschluss vom 16.11.2001.<br />

Die Nutzung der Bebauungspläne und die Verortung der Bebauungspläne wurde nicht ange-<br />

geben. In der Einwendung vom 02.05.2007 ist nicht ergänzend zur Bauleitplanung vorgetra-<br />

gen worden.<br />

Die Gemeinde Nauheim hat nach Aufforderung durch die Planfeststellungsbehörde zur Kon-<br />

kretisierung ihrer Einwendungen folgende sich im Verfahren befindliche Bauleitplanverfahren<br />

mitgeteilt (vgl. Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde vom 07.08.2007, beant-<br />

wortet mit Schreiben der Gemeinde Nauheim vom 27.08.2007, Anlage A):<br />

- Bebauungsplan „Keilwerth-Gelände“, Aufstellungsbeschluss vom 01.10.1998, Aus-<br />

weisung eines Misch- und Gewerbegebietes,<br />

- Bebauungsplan „Bleichstraße, Abschnitt Mühlstraße bis Jahnstraße“, Aufstellungsbe-<br />

schluss vom 02.11.2001, Nutzung durchgehender öffentlicher Fußweg, Freihalten der<br />

Gärten von weiterer Bebauung,<br />

- Bebauungsplan „Hügelstraße 40“, Aufstellungsbeschluss vom 02.11.2001, und<br />

- Bebauungsplan „Gewerbepark Nauheim Süd“, Aufstellungsbeschluss vom<br />

09.02.2006, Ausweisung eines Misch- und Gewerbegebietes.<br />

Der Bebauungsplan „Gewerbepark Nauheim Süd“ ist in den Einwendungen der Gemeinde<br />

Nauheim nicht geltend gemacht worden. Zudem datiert der Aufstellungsbeschluss des Be-<br />

bauungsplanes aus dem Jahr 2006. Die Gemeinde trifft mit ihrer Bebauungsplanung auf eine<br />

schon vorher durch Auslegung vom 17.01.2005 bis 16.02.2005 konkretisierte und hinrei-<br />

chend verfestigte Fachplanung der Vorhabensträgerin. Insoweit hat die Gemeinde Nauheim<br />

in Kenntnis der Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens die Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes beschlossen. Die angesichts der Lärmauswirkungen entstehenden plane-

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