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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2334 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Zudem muss die Stadt, soweit sie mit ihrer Bebauungsplanung auf die schon vorher durch<br />

Auslegung vom 17.01.2005 bis 16.02.2005 konkretisierte und hinreichend verfestigte Fach-<br />

planung der Vorhabensträgerin trifft, die ggf. entstehenden planerischen Erschwernisse hin-<br />

nehmen, da die Planung auf eine andere, zeitlich vorhergehende Planung Rücksicht zu<br />

nehmen hat.<br />

Mühltal<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Gemeinde<br />

Mühltal.<br />

Die in der Einwendung vom 27.04.2007 (S. 213 ff.) geltend gemachten Bebauungspläne und<br />

Bebauungsplanverfahren sind von der Planfeststellungsbehörde geprüft worden.<br />

Die Siedlungsgebiete der Gemeinde Mühltal befinden sich nicht innerhalb der für die Ausle-<br />

gung als relevant angesehenen Fluglärmkonturen von Leq(3) = 50 dB(A) am Tag und Leq(3) =<br />

45 dB(A) in der Nacht, so dass keine nachhaltige Störung der rechtswirksamen Bebauungs-<br />

pläne und Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Mühltal anzunehmen ist.<br />

Nauheim<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Gemeinde<br />

Nauheim.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die in der Einwendung vom 02.03.2007 (Anlage E 6) auf-<br />

geführten Bebauungspläne geprüft. Sie ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Gemeinde<br />

Nauheim sehr stark von der Lärmzunahme am Tag betroffen ist. Sie bewegt sich am Tag<br />

zwischen 6,4 dB(A) im südöstlichen Bereich der Bebauung bis 12,7 dB(A) im westlichen Be-<br />

reich der Bebauung gegenüber dem Prognosenullfall. Diese Lärmzunahme am Tag wird von<br />

der Planfeststellungsbehörde als erheblich angesehen. In der Nacht verbessert sich die<br />

Lärmsituation geringfügig. Der aus dem Flugbetrieb resultierende prognostizierte Lärm wird<br />

im Planungsfall an den Nachweispunkten für besondere schutzbedürftige Bereiche und re-<br />

präsentative Ortslagen der Gemeinde Nauheim in dem Bereich von Leq(3) = ca. 59,1 bis 62,1<br />

dB(A) am Tag und Leq(3) = ca. 45,4 bis 51,3 dB(A) in der Nacht liegen (vgl. G 10.1, Teil C,<br />

Messpunkte Nau_01 bis Nau_10).

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