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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2333 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Schreiben der Vorhabensträgerin vom 05.11.2007, Anlage zu B7, Messpunkte 10 und 11).<br />

Zudem werden die Siedlungsflächen des Gebietes der Stadt Mühlheim am <strong>Main</strong> nicht durch<br />

Konturen der Tag-Schutzzonen und Nachtschutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG<br />

berührt. Eine nachhaltige Störung der rechtswirksamen Bebauungsplanung ist aus Sicht der<br />

Planfeststellungsbehörde nicht gegeben.<br />

Auch die Bebauungsplanverfahren der Stadt Mühlheim am <strong>Main</strong> werden durch die Lärm-<br />

auswirkungen des planfestgestellten Vorhabens nicht nachhaltig gestört.<br />

Die Stadt Mühlheim am <strong>Main</strong> hat nach Aufforderung durch die Planfeststellungsbehörde zur<br />

Konkretisierung ihrer Einwendungen folgende sich im Verfahren befindliche Bebauungsplan-<br />

verfahren mitgeteilt (vgl. Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde vom<br />

07.08.2007, beantwortet mit Schreiben der Stadt Mörfelden-Walldorf vom 27.08.2007):<br />

- Nr. 65 „Östlich des Wingertsweges“, Aufstellungsbeschluss vom 26.03.1992, WA und<br />

MI,<br />

- Nr. 70 „Gewerbegebiet Borsigstraße“, Aufstellungsbeschluss vom 08.02.2001, GE,<br />

- Nr. 71 „Gewerbegebiet Reinhardseegraben“, Entwurf vom 02.11.2004, GE,<br />

- Nr. 72 „Bockwiesen“, Vorentwurf vom 21.03.2007, WA, MI und SO,<br />

- Nr. 73 „Westlich des Bahnhofes“, Aufstellungsbeschluss vom 20.03.2003, MI und SO,<br />

- Nr. 75 „Supermarkt Dietesheim“, Entwurf vom 01.02.2006, SO,<br />

- Nr. 77 „Zwischen Rodgau, Friedensstraße und Bahnhofsstraße, Aufstellungsbe-<br />

schluss, Datum nicht angegeben, WA und MI,<br />

- L 17 „Mühlheimer Straße / Wilhelm-Leuschner-Straße“, Entwurf (10/2005), WA, und<br />

- L 18 „Mittelwiesen“ (Lämmerspiel), Vorentwurf vom 20.11.2006, WA.<br />

Die mitgeteilten Bebauungsplanverfahren sind nicht in den Einwendungen der Stadt Mühl-<br />

heim am <strong>Main</strong> vom 01.03.2005 und 07.05.2007 geltend gemacht worden.<br />

Die Fortführung der geltend gemachten Bebauungsplanverfahren der Stadt Mühlheim am<br />

<strong>Main</strong> wird durch das planfestgestellte Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die in Aufstellung be-<br />

findlichen Bebauungspläne liegen in Bereichen, die weder durch das zukünftige Siedlungs-<br />

beschränkungsgebiet, wie im Entwurf 2007 des Regionalplanes Südhessen festgelegt, noch<br />

durch die Konturen der Tag-Schutzzonen und Nacht-Schutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a)<br />

FluglärmG berührt werden. Dies gilt auch, wenn die Lärmwerte für den Südosten von Mühl-<br />

heim und den südlichen Ortsteil Lämmerspiel herangezogen werden (vgl. Aufklärungsschrei-<br />

ben der Planfeststellungsbehörde vom 07.08.2007, beantwortet mit Schreiben der Vorha-<br />

bensträgerin vom 10.09.2007, Messpunkte 10 und 11).

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