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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2331 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die mitgeteilten Bauleitplanverfahren sind nicht in den Einwendungen der Stadt Mörfelden-<br />

Walldorf vom 01.03.2005 und 03.05.2007 geltend gemacht worden.<br />

Ferner stammen die Aufstellungsbeschlüsse bzw. Grundsatzbeschlüsse für die Bebauungs-<br />

pläne mit Ausnahme der Bebauungsplanverfahren Nr. 5.3 und Nr. 1.3 aus dem Jahr 2007.<br />

Die Stadt trifft insoweit mit ihrer Bebauungsplanung auf eine schon vorher durch Auslegung<br />

vom 17.01.2005 bis 16.02.2005 konkretisierte und hinreichend verfestigte Fachplanung der<br />

Vorhabensträgerin. Die Stadt Mörfelden-Walldorf hat in Kenntnis der Lärmauswirkungen des<br />

planfestgestellten Vorhabens die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Die ange-<br />

sichts der Lärmauswirkungen entstehenden planerischen Erschwernisse für die Bebauungs-<br />

pläne muss die Gemeinde hinnehmen, da die Planung auf eine andere, zeitlich vorherge-<br />

hende Planung Rücksicht zu nehmen hat.<br />

Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 5.3 „Westlich des Friedhofs, Überplanung<br />

der Freifläche südlich der Oderstraße“ liegt außerhalb des vorgesehenen Siedlungsbe-<br />

schränkungsbereiches und der Tag- und Nacht-Schutzzonen. Die von der Vorhabensträgerin<br />

prognostizierte Lärmzunahme am Tag von ca. 1,7 dB(A) auf einen Leq(3), Tag = ca. 52,6 dB(A)<br />

und in der Nacht von ca. 0,5 dB(A) auf einen Leq(3), Nacht = ca. 47,0 dB(A) steht der Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes zum Zweck der Wohnnutzung nicht entgegen (vgl. G 10.1, Teil D,<br />

S. 85, Messpunkt Mör_08). Dasselbe gilt für den sich weiter südlich gelegenen in Aufstellung<br />

befindlichen Bebauungsplan Nr. 1.3 „Husarenkappengewann“.<br />

Schließlich wird in dem Schreiben der Stadt Mörfelden-Walldorf vom 27.08.2007 (Anlage C)<br />

nicht auf die in den Einwendungen geltend gemachten Bebauungsplanverfahren Bezug ge-<br />

nommen, so dass die Planfeststellungsbehörde davon ausgeht, dass diese Verfahren nicht<br />

mehr betrieben werden. Dafür spricht auch, dass dem Regierungspräsidium Darmstadt als<br />

obere Bauaufsichtsbehörde die geltend gemachten Bebauungsplanverfahren Nr. 12.2 „A-<br />

schaffenburger Straße“, Nr. 34 „Am Schlichter“ und „Campingplatz Walldorf“ unbekannt sind.<br />

Darüber hinaus ist der in Einwendungen geltend gemachte Bebauungsplan Nr. 35.2 „Mörfel-<br />

den – Süd“, 2. Änderung seit 22.12.2005 rechtswirksam (vgl. Schreiben des Regierungsprä-<br />

sidiums Darmstadt vom 01.08.2007). Dieser Bebauungsplan ist bereits in die vorhergehende<br />

Betrachtung der rechtswirksamen Bebauungspläne einbezogen worden.<br />

Mühlheim am <strong>Main</strong><br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Stadt Mühl-<br />

heim am <strong>Main</strong>.

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