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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

9.3.3 Benzol (C6H6)<br />

- 2151 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Den Abbildungen A-25 und A-26 in Anhang A des Gutachtens G13.4 zufolge ist für den<br />

Schadstoff Benzol (C6H6) im Planungsfall eine Immissionskonzentration über das Kalender-<br />

jahr gemittelt von maximal 2,06 µg/m 3 (1 km-Raster) bzw. 5,83 µg/m 3 (250 m-Raster) be-<br />

rechnet. Damit ist im Nahbereich zwar der gemäß § 6 Abs. 1 der 22. BImSchV ab dem Jahr<br />

2010 einzuhaltende Jahresgrenzwert von 5 µg/m 3 überschritten. Doch die im 250 m-Raster<br />

auffällige Spitzenbelastung beschränkt sich auf Nahbereich zweier Tankstellen westlich des<br />

Terminals 1. Dass die Überschreitung eines solchen Grenzwerts zum Schutz der menschli-<br />

chen Gesundheit, die sich auf das <strong>Flughafen</strong>gelände beschränkt, unschädlich ist, da der<br />

<strong>Flughafen</strong> nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen zu dienen bestimmt ist, wurde be-<br />

reits an anderer Stelle dieses <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es ausführlich dargelegt (vgl. C III<br />

9.3.1.1). In den dem <strong>Flughafen</strong> nächstgelegenen Siedlungsgebieten beträgt die Belastung<br />

durch Benzol nach Realisierung des planfestgestellten Vorhabens im Maximum zwischen<br />

0,96 µg/m 3 (Zeppelinheim) und 1,22 µg/m 3 (Schwanheim) und liegt damit deutlich unterhalb<br />

des Grenzwertes der 22. BImSchV in Höhe von 5 µg/m 3 . Auch im Mittel über sämtliche Ras-<br />

terzellen des Untersuchungsgebiets verteilt weist die Benzolkonzentration im Planungsfall<br />

mit 0,94 µg/m 3 (1 km-Raster) bzw. 1,0 µg/m 3 (250 m-Raster) ein niedriges Belastungsniveau<br />

auf.<br />

Ausweislich der Differenzbetrachtung zwischen Prognosenullfall und Planungsfall auf den<br />

Abbildungen 5-94 und 5-95 auf den Seiten 142 f. des Gutachtens G13.4 beschränkt sich der<br />

Bereich der gemessen an Nr. 4.2.2 a) der TA Luft relevanten vorhabensbedingten Belas-<br />

tungszunahme von mehr als 0,15 µg/m 3 auf das <strong>Flughafen</strong>gelände bzw. auf die unmittelbar<br />

angrenzenden Waldflächen. Siedlungsgebiete im Umfeld des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s dage-<br />

gen sind von relevanten Zunahmen der Benzol-Konzentration durch den <strong>Flughafen</strong>ausbau<br />

nicht betroffen.<br />

9.3.4 Benzo(a)pyren (B(a)P)<br />

Für Benzo(a)pyren (B(a)P) wird bei Erweiterung des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s eine maximale<br />

Immissionsbelastung im Jahresmittel von 1,22 ng/m 3 im Untersuchungsgebiet und von<br />

1,49 ng/m 3 im Nahbereich ermittelt (vgl. Abbildungen A-27 und A-28 in Anhang A zu Gutach-<br />

ten G13.4). Damit ist der Zielwert von 1 ng/m 3 , der gemäß §§ 15,16 Abs. 1 der 22. BImSchV<br />

bis zum 31.12.2012 nach Möglichkeit erreicht werden soll, im Planungsfall überschritten.<br />

Allerdings treten diese Spitzenwerte ausschließlich in den Ortslagen von <strong>Frankfurt</strong>-<br />

Schwanheim und <strong>Frankfurt</strong>-Griesheim auf und entstammen nicht flughafeninduzierten<br />

Punktquellen. Nach Auskunft des HLUG wird diese Spitzenbelastung für B(a)P von einer<br />

Anlage der SGL Carbon GmbH in <strong>Frankfurt</strong>-Griesheim verursacht, in der Formkörper aus

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