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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2328 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

- Nr. 34 „Am Schlichter“, Aufstellungsbeschluss September 2001, Neuordnung des be-<br />

stehenden Wohngebietes am westlichen Ortsrand von Mörfelden, WA/WR und Ge-<br />

meinbedarfsfläche (Kindergarten),<br />

- Nr. 35.2 „Mörfelden – Süd“, Offenlage abgeschlossen, Mörfelden, Wohnnutzung, und<br />

- „Campingplatz Walldorf“, städtbauliches Interesse an einer Aufstellung, Konzept vom<br />

29.02.1992.<br />

Ferner wurde auf das noch zu entwickelnde Neubaugebiet „Im Schulzengewann“ hingewie-<br />

sen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat nach Prüfung der Lärmauswirkungen festgestellt, dass die<br />

Zunahme des aus dem Flugbetrieb resultierenden Lärms in der Stadt Mörfelden-Walldorf am<br />

nördlichen Stadtrand von Walldorf am höchsten ist. Sie beträgt dort am Tag zwischen ca. 1,8<br />

bis 3,0 dB(A) und in der Nacht zwischen ca. 1,3 bis 2,5 dB(A) gegenüber dem Prognosenull-<br />

fall (vgl. Schreiben der Vorhabensträgerin vom 10.09.2007, Addition der Lärmwerte G10.1<br />

Teil C und Teil D, Messpunkte Mör_05, Mör_06, Mör_07, Mör_08 und Mör_10). Im südlichen<br />

Teil von Walldorf und in Mörfelden wird eine Lärmzunahme von ca. 0,6 bis 1,0 dB(A) am Tag<br />

und von ca. 0,1 bis 0,7 dB(A) in der Nacht gegenüber dem Prognosenullfall prognostiziert<br />

(vgl. G 10.1, Teil C, Messpunkte Mör_01 bis 04, Mör_09 und Mör_11).<br />

Die Lärmzunahme im nördlichen Teil von Walldorf wird von der Planfeststellungsbehörde als<br />

erheblich angesehen. Die Lärmbelastung wird in diesem Bereich bei Leq(3), Tag = ca. 52,8 bis<br />

54,5 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 47,2 bis 48,8 dB(A) liegen (vgl. Schreiben der Vorhabensträ-<br />

gerin vom 10.09.2007, Addition der Lärmwerte G10.1 Teil C und Teil D, Messpunkte Mör_05,<br />

Mör_06, Mör_07, Mör_08 und Mör_10). Trotz der teilweise erheblichen Lärmzunahmen wer-<br />

den die ermittelten Lärmwerte aus Sicht der Planfeststellungsbehörde die rechtswirksamen<br />

Bebauungspläne des Stadtteiles Walldorf nicht beeinträchtigen. Zudem liegen die dort be-<br />

findlichen rechtswirksamen Bebauungspläne außerhalb der Konturen der Tag-Schutzzonen<br />

und Nachtschutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG.<br />

Im westlichen Bereich des Stadtteiles Mörfelden, an den Nachweispunkten für besondere<br />

schutzbedürftige Bereiche und repräsentative Ortslagen Mör_03 und Mör_04, ist die höchste<br />

Lärmbelastung von der Vorhabensträgerin mit einem Leq(3), Tag = ca. 59,7 und 59,3 dB(A) und<br />

Leq(3), Nacht = ca. 56,0 und 55,4 dB(A) prognostiziert worden (vgl. G 10.1, Teil C, Messpunkte<br />

Mör_03 und Mör_04).<br />

Zusätzlich hat die Planfeststellungsbehörde für die in der prognostizierten Kontur der Tag-<br />

Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone befindlichen Bebauungspläne mit Wohnbebauung des

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