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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2326 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

und Mai_10). Trotz der erheblichen Lärmzunahme am Tag und in der Nacht wird von der<br />

Planfeststellungsbehörde aufgrund der immer noch geringen Lärmauswirkungen keine<br />

nachhaltige Störung der rechtswirksamen Bauleitplanung im Bereich der Kernstadt <strong>Main</strong>z<br />

angenommen.<br />

Die Siedlungsflächen des Gebietes der Stadt <strong>Main</strong>z werden nicht durch Konturen der Tag-<br />

Schutzzonen und Nachtschutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG berührt. Die Plan-<br />

feststellungsbehörde kommt nach ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine nachhaltige<br />

Störung der rechtswirksamen Bebauungsplanung aufgrund der prognostizierten Lärmauswir-<br />

kungen nicht gegeben ist.<br />

Auch die Fortführung der geltend gemachten Bebauungsplanverfahren wird durch die Lärm-<br />

auswirkungen des planfestgestellten Vorhabens nicht beeinträchtigt. Die in Aufstellung be-<br />

findlichen Bebauungspläne liegen in Bereichen, die nicht durch die Konturen der Tag-<br />

Schutzzonen und Nacht-Schutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG berührt werden.<br />

Messel<br />

Die Gemeinde Messel hat keine Einwendungen erhoben. Die Stellungnahme vom<br />

04.04.2005 hat die Planfeststellungsbehörde zur Kenntnis genommen.<br />

Mörfelden-Walldorf<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Stadt Mörfel-<br />

den-Walldorf.<br />

Die Stadt hat in der Einwendung vom 01.03.2005 als Anlage E 6 einen Plan beigefügt, dem<br />

sich keine konkreten Bebauungspläne entnehmen lassen, sondern nur deren allgemeine<br />

Verortung. Der Aufzählung der kommunalen Liegenschaften der Stadt in der Anlage E 6 so-<br />

wie der in der Einwendung vom 03.05.2007 in Bezug genommen Stellungnahme der Stadt<br />

zum LEP-Änderungsverfahren vom 12.09.2005 (S. 9 ff.) lassen sich folgende Bebauungs-<br />

pläne entnehmen:<br />

- „An der Brücke“, rechtswirksam seit 1969, GE, kleiner Teil MI,<br />

- „Meledure 1“, rechtswirksam seit 1976, WR / WA,<br />

- Nr. 1 „Husarenkappengewann“, rechtswirksam seit 02.10.1976, WR/WA und Ge-<br />

meinbedarfsfläche,<br />

- Nr. 2.3 „Treburer Oberwald“, rechtswirksam seit 03.07.1976, Grünanlage,

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