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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2325 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

<strong>Main</strong>z-Gonsenheim, <strong>Main</strong>z-Hartenberg/Münchfeld, <strong>Main</strong>z-Hechtsheim, <strong>Main</strong>z-Laubenheim,<br />

<strong>Main</strong>z-Mombach, <strong>Main</strong>z-Marienborn, <strong>Main</strong>z-Oberstadt mit Rodelberg und Zahlbach sowie<br />

<strong>Main</strong>z-Weisenau geprüft.<br />

Danach befinden sich die Siedlungsflächen der Stadtteile <strong>Main</strong>z-Lerchenberg, <strong>Main</strong>z-Drais,<br />

<strong>Main</strong>z-Finthen mit Layenhof, <strong>Main</strong>z-Gonsenheim, <strong>Main</strong>z-Hartenberg/Münchfeld, <strong>Main</strong>z-<br />

Mombach, <strong>Main</strong>z-Marienborn, <strong>Main</strong>z-Neustadt und <strong>Main</strong>z Ebersheim außerhalb der für die<br />

Auslegung als relevant angesehenen Fluglärmkonturen von Leq(3) = 50 dB(A) am Tag und<br />

Leq(3) = 45 dB(A) in der Nacht. Eine Beeinträchtigung der Bebauungspläne dieser Stadtteile<br />

ist nicht ersichtlich.<br />

An den Nachweispunkten Mai_01 in Weisenau und Mai_04 in Hechtsheim wird eine Lärm-<br />

zunahme von ca. 0,6 und 1,1 dB(A) am Tag des aus dem Flugbetrieb resultierenden Lärms<br />

und eine Lärmabnahme in der Nacht von ca. 1,4 dB(A) und 0,4 dB(A) gegenüber dem Prog-<br />

nosenullfall prognostiziert. Der aus dem Flugbetrieb resultierende prognostizierte Lärm wird<br />

im Planungsfall in dem Bereich von Leq(3) = ca. 53,1 dB(A) und ca. 52,6 dB(A) am Tag und<br />

Leq(3) = ca. 44,3 dB(A) und ca. 44,9 dB(A) in der Nacht liegen (vgl. G 10.1, Teil C, Messpunk-<br />

te Mai_01 und Mai_04 und zu den Lärmwerten in der Nacht, Schreiben der Vorhabensträge-<br />

rin vom 05.11.2007, Anlage zu B2.3.4, Messpunkte Mai_01 und Mai_04). Aufgrund der ge-<br />

ringen Lärmauswirkungen ist keine nachhaltige Störung der rechtswirksamen Bauleitplanung<br />

der Stadtteile Weisenau und Hechtsheim zu befürchten.<br />

An den Nachweispunkten im Stadtteil Laubenheim wird eine Lärmzunahme von 5,0 bis 6,9<br />

dB(A) am Tag und eine Lärmabnahme von ca. 0,1 bis 0,2 dB(A) in der Nacht gegenüber<br />

dem Prognosenullfall prognostiziert. Der aus dem Flugbetrieb resultierende prognostizierte<br />

Lärm wird im Planungsfall in dem Bereich von Leq(3) = ca. 51,3 bis 51,9 dB(A) am Tag und<br />

Leq(3) = ca. 38,5 bis 40,2 dB(A) in der Nacht liegen (vgl. G 10.1, Teil C, Messpunkte Mai_03,<br />

Mai_07 und Mai_11 und zu den Lärmwerten in der Nacht, Schreiben der Vorhabensträgerin<br />

vom 05.11.2007, Anlage zu B2.3.4, Messpunkte Mai_03, Mai_07 und Mai_11). Trotz der<br />

erheblichen Lärmzunahme am Tag, wird von der Planfeststellungsbehörde aufgrund der im-<br />

mer noch geringen Lärmauswirkungen keine nachhaltige Störung der rechtswirksamen Bau-<br />

leitplanung des Stadtteiles Laubenheim angenommen.<br />

An den Nachweispunkten im Bereich der Kernstadt <strong>Main</strong>z wird eine Lärmzunahme von bis<br />

zu ca. 6,3 dB(A) am Tag und von ca. 1,8 bis 5,2 dB(A) in der Nacht gegenüber dem Progno-<br />

senullfall angenommen. Der aus dem Flugbetrieb resultierende prognostizierte Lärm wird im<br />

Planungsfall in dem Bereich von Leq(3) = ca. 47,8 bis 53,0 dB(A) am Tag und Leq(3) = ca. 36,8<br />

bis 43,1 dB(A) in der Nacht liegen (vgl. G 10.1, Teil C, Messpunkte Mai_02, Mai_06, Mai_09

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