08.01.2013 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2324 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Die Stadt Langen hat in der Einwendung vom 01.03.2005 ohne Darstellung ihrer Bauleitpla-<br />

nung die Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit durch Lärmbelastungen geltend ge-<br />

macht.<br />

Die Siedlungsgebiete der Stadt Langen befinden sich nicht innerhalb der für die Auslegung<br />

als relevant angesehenen Fluglärmkonturen von Leq(3) = 50 dB(A) am Tag und Leq(3) = 45<br />

dB(A) in der Nacht, so dass keine nachhaltige Störung der rechtswirksamen Bebauungsplä-<br />

ne und Bebauungsplanverfahren der Stadt Langen anzunehmen ist.<br />

Langenselbold<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Stadt Langen-<br />

selbold.<br />

Die Stadt Langenselbold hat in ihrer Einwendung vom 02.03.2005 (Anlage) auf die städte-<br />

bauliche Entwicklung der Stadt, insbesondere den Wohnbaugürtel Langenselbold-Nord und<br />

den Gewerbepark Langenselbold-West, hingewiesen und in den beigefügten Plänen darge-<br />

stellt.<br />

Die Siedlungsgebiete der Stadt Langenselbold und die nach dem Entwicklungskonzept der<br />

Stadt zukünftig geplanten Baugebiete befinden sich nicht innerhalb der für die Auslegung als<br />

relevant angesehenen Fluglärmkonturen von Leq(3) = 50 dB(A) am Tag und Leq(3) = 45 dB(A)<br />

in der Nacht, so dass keine nachhaltige Störung der rechtswirksamen Bebauungspläne und<br />

Bebauungsplanverfahren der Stadt Langenselbold anzunehmen ist.<br />

<strong>Main</strong>tal<br />

Die Stadt <strong>Main</strong>tal hat keine Einwendungen erhoben. Die Stellungnahme vom 24.02.2005 hat<br />

die Planfeststellungsbehörde zur Kenntnis genommen.<br />

<strong>Main</strong>z<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Stadt <strong>Main</strong>z.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die in der Einwendung vom 02.03.2005 (S. 153 ff.) und<br />

ergänzend in der Einwendung vom 14.03.2007 (Anlage E 1) geltend gemachten Bebau-<br />

ungspläne und Bebauungsplanverfahren der Stadtteile <strong>Main</strong>z-Altstadt, <strong>Main</strong>z-Bretzenheim<br />

und <strong>Main</strong>z-Lerchenberg, <strong>Main</strong>z-Drais, <strong>Main</strong>z-Ebersheim, <strong>Main</strong>z-Finthen mit Layenhof,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!