08.01.2013 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2323 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 58,5 und 68,6 dB(A) prognostiziert (vgl. G10.1, Teil C, Messpunkte<br />

Tau_18 bis Tau_21, Tau_40, Tau_41, Tau_49 bis Tau_52, Tau_60 und Tau_61).<br />

Am südlichen Rand des rechtswirksamen, aber noch unbebauten Bebauungsplans Nr. 3/89<br />

„Im Taubengrund“ vom 10.04.2000 im Gewerbegebiet Taubengrund werden die Lärmwerte<br />

in dem Bereich zwischen Leq(3), Tag = ca. 67,5 bis 73,0 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 60,0 und<br />

65,3 dB(A) liegen (vgl. G10.1, Teil C, Messpunkte Tau_72 und Tau_28).<br />

Im Süden des unbebauten rechtswirksamen Bebauungsplans „Mönchhof/Teilbereich Kels-<br />

terbach“ werden die Lärmwerte bis zu Leq(3), Tag = ca. 72,0 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 62,7<br />

dB(A) erreichen (vgl. G10.1, Teil C, Messpunkt Cal_01).<br />

Die prognostizierten Lärmwerte für die am nächsten zur Nordwestlandebahn gelegenen<br />

(Bau-)Grundstücke der zuvor aufgeführten Bebauungspläne liegen teilweise deutlich über<br />

einem Dauerschallpegel von Leq(3), Tag = 70 dB(A). Allerdings besteht nach Auffassung der<br />

Planfeststellungsbehörde kein Übernahmeanspruch gemäß § 74 Abs. 2 S. 3 HVwVfG für<br />

gewerblich genutzte Grundstücke. Aus diesem Grund kann sich nicht mittelbar durch die<br />

Ausübung eines Übernahmeanspruchs durch die Grundstückseigentümer die städtebauliche<br />

Situation der rechtswirksamen Bebauungspläne verändern. Zudem bleibt das Baurecht für<br />

die in den Gewerbegebieten vorgesehenen gewerblichen Nutzungen bestehen, so dass es<br />

auch keiner Anpassung der Bebauungspläne, insbesondere der noch unbebauten Bebau-<br />

ungspläne „Im Taubengrund“ und „Mönchhof/Teilbereich Kelsterbach“ an die durch das plan-<br />

festgestellte Vorhaben geänderte Situation bedarf.<br />

Darüber hinaus wird die Fortführung des geltend gemachten Bebauungsplanverfahrens der<br />

Stadt Kelsterbach durch die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens nicht be-<br />

einträchtigt.<br />

Bei dem geltend gemachten in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1/2001 „Gewer-<br />

begebiet Rüsselsheimer Straße / ehemaliges Enkagelände“ handelt sich um ein Gewerbe-<br />

gebiet. Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens wird weder durch das zukünftige<br />

Siedlungsbeschränkungsgebiet noch durch die sich aus dem FluglärmG ergebenden Bau-<br />

verbote beeinträchtigt. Das gilt auch, wenn die ermittelten Lärmauswirkungen durch das<br />

planfestgestellte Vorhaben in Betracht gezogen werden.<br />

Langen<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Stadt Langen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!