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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2322 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

reichend verfestigte Fachplanung der Vorhabensträgerin. Die Stadt Hochheim am <strong>Main</strong> hat<br />

demzufolge in Kenntnis der Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens die Aufstel-<br />

lung der Bebauungspläne beschlossen.<br />

Kelsterbach<br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Stadt Kelster-<br />

bach.<br />

Die von der Stadt Kelsterbach in der Einwendung vom 02.03.2005 aufgeführten Bebauungs-<br />

pläne (S. 97) und der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 1/2001 „Gewerbegebiet<br />

Rüsselsheimer Straße / ehemaliges Enkagelände“ (S. 99, Anlage 13) sind von der Planfest-<br />

stellungsbehörde geprüft worden.<br />

Im Süden des Stadtgebietes von Kelsterbach entlang der Südlichen Ringstraße und südlich<br />

des Staudenringes wird eine aus dem Flugbetrieb resultierende Lärmzunahme am Tag von<br />

ca. 3,1 dB(A) und in der Nacht von ca. 1,8 dB(A) gegenüber dem Prognosenullfall prognosti-<br />

ziert (vgl. G10.1, Teil C, Messpunkte Kel_03 und Kel_04 sowie Kel_02 und Kel_07). Im nörd-<br />

lichen Teil der Stadt Kelsterbach, nordöstlich der Mörfelder Straße, wird eine Lärmzunahme<br />

am Tag von ca. 1,6 dB(A) und in der Nacht von ca. 0,8 dB(A) gegenüber dem Prognosenull-<br />

fall angenommen (vgl. G10.1, Teil C, Messpunkt Kel_01). Die Lärmzunahme in den südli-<br />

chen Wohngebieten wird aus Sicht der Planfeststellungsbehörde als erheblich angesehen.<br />

Die erhebliche Lärmzunahme führt nach Einschätzung der Planfeststellungsbehörde aber<br />

nicht zu einer nachhaltigen Störung der rechtswirksamen Bauleitplanung. Die prognostizier-<br />

ten Lärmwerte für die Nachweispunkte entlang der südlichen Ringstraße liegen in dem Be-<br />

reich von Leq(3), Tag = ca. 58,5 und 57,2 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 51,9 und 50,5 dB(A) sowie<br />

für die Nachweispunkte südlich des Staudenringes in dem Bereich von Leq(3), Tag = ca. 58,6<br />

und 57,3 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 52,4 und 51,1 dB(A) (vgl. G10.1, Teil C, Messpunkte<br />

Kel_03 und Kel_04 sowie Kel_02 und Kel_07). Zudem liegen die Bereiche der rechtswirksa-<br />

men Bebauungspläne mit Wohnbebauung außerhalb der Konturen der Tag-Schutzzone 1<br />

und Nacht-Schutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 a) FluglärmG.<br />

Auch die rechtswirksamen Bebauungspläne für die Gewerbegebiete in unmittelbarer Nähe<br />

der planfestgestellten Nordwestlandebahn werden nicht nachhaltig gestört.<br />

Für den bebauten rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 2/67 „Am Grünen Weg“ von 1967 im<br />

Gewerbegebiet Taubengrund werden Lärmwerte im Bereich von Leq(3), Tag = ca. 66,1 bis 76,4

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