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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2321 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

In den östlichen und südlichen Teilen von Hochheim kommt es zu einer Zunahme von ca.<br />

6,4 und 8,3 dB(A) auf einen Lärmwert von ca. Leq(3), Nacht = 41,4 dB(A) und ca. Leq(3), Nacht =<br />

45,9 dB(A) des aus dem Flugbetrieb resultierenden Lärms in der Nacht gegenüber dem<br />

Prognosenullfall. Im Bereich der Weststadt wird eine Zunahme von über 1,8 dB(A) auf einen<br />

Lärmwert von ca. Leq(3), Nacht = 36,8 dB(A) prognostiziert. Am Tag kommt es in der Weststadt<br />

zu einer starken Abnahme des Lärms um ca. 9 dB(A) auf einen Lärmwert von ca. Leq(3), Tag =<br />

48,1 dB(A), im südlichen Teil der Kernstadt Hochheims zu einer Abnahme um ca. 3,8 dB(A)<br />

auf einen Lärmwert von ca. Leq(3), Tag = 51,3 dB(A), im südöstlichen Teil der Kernstadt Hoch-<br />

heims zu einer Zunahme von ca. 1 dB(A) auf einen Lärmwert von ca. Leq(3), Tag = 55,5 dB(A)<br />

und in dem Gebiet am Bahnhof von Hochheim zu einer starken Zunahme von ca. 4,5 dB(A)<br />

auf einen Lärmwert von ca. Leq(3), Tag = 56,0 dB(A) (vgl. G10.1, Teil C, Messpunkte Hoc_03,<br />

Hoc_05, Hoc_02 und Hoc_01). Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde wird die Lärmzu-<br />

nahme in der Nacht im gesamten beplanten Gebiet der Stadt Hochheim am <strong>Main</strong> und am<br />

Tag in dem Gebiet am Bahnhof von Hochheim als erheblich angesehen.<br />

Trotz der erheblichen Lärmzunahme in der Nacht und teilweise am Tag werden keine Lärm-<br />

werte erreicht, die nach Einschätzung der Planfeststellungsbehörde zu einer Beeinträchti-<br />

gung der rechtswirksamen Bebauungsplanung führen. Die Lärmauswirkungen liegen in dem<br />

am stärksten betroffenen Gebiet am Bahnhof an dem Nachweispunkt für die Kindertages-<br />

stätte, Lahnstraße 5, in dem Bereich von Leq(3), Tag = ca. 56,0 dB(A) und Leq(3), Nacht = ca. 46,6<br />

dB(A) (vgl. G10.1, Teil C, Messpunkt Hoc_01). Die Siedlungsflächen liegen zudem außer-<br />

halb der Konturen der in der Tag-Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone nach § 2 Abs. 2 Nr. 1<br />

a) FluglärmG.<br />

Weiterhin wird die Fortführung der geltend gemachten Bebauungsplanverfahren der Stadt<br />

Hochheim am <strong>Main</strong> weder durch das zukünftige Siedlungsbeschränkungsgebiet, wie im Ent-<br />

wurf 2007 des Regionalplanes Südhessen festgelegt, noch durch die sich aus dem<br />

FluglärmG ergebenden Bauverbote beeinträchtigt. Das gilt auch, wenn die an den Nach-<br />

weispunkten für die repräsentative Ortslage und schutzbedürftigen Einrichtungen ermittelten<br />

Lärmauswirkungen durch das planfestgestellte Vorhaben in Betracht gezogen werden (vgl.<br />

G10.1, Teil D, S. 84, Messpunkt Hoc_02 bis Hoc_06).<br />

Darüber hinaus stammt der Magistratsbeschluss des Bebauungsplanes X „Weststadt, 19.<br />

Änderung“ vom 24.01.2006, des Bebauungsplanes XXI „Langgewann, 3. Änderung“ vom<br />

27.02.2007, des Bebauungsplanes XXVIa „Gegenüber dem Rathaus bis zur <strong>Main</strong>zer Straße,<br />

1. Änderung“ vom 27.09.2005 und des Bebauungsplanes 13 „Nordöstlich Am Helgenhaus, 2.<br />

Änderung“ vom 06.09.2005. Die Stadt trifft insoweit mit ihren Bebauungsplanverfahren auf<br />

eine schon vorher durch Auslegung vom 17.01.2005 bis 16.02.2005 konkretisierte und hin-

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