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Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main v ...

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

- 2320 -<br />

C Entscheidungsgründe<br />

III Materielles Recht<br />

Der in den Einwendungen geltend gemachte Bebauungsplan „Hattersheim Südlich der Bahn“<br />

ist seit 29.06.2006 rechtswirksam (vgl. Aufklärungsschreiben der Planfeststellungsbehörde<br />

vom 07.08.2007, beantwortet mit Schreiben der Stadt Hattersheim am <strong>Main</strong> vom<br />

31.08.2007). Der Bebauungsplan ist bereits in die vorhergehende Betrachtung der rechts-<br />

wirksamen Bebauungspläne für den Stadtteil Hattersheim einbezogen worden.<br />

Die Bebauungsplanverfahren N 4 „Zwischen <strong>Main</strong>zer Landstraße, Lindenstraße, Schulstraße<br />

und Leonhardstraße“ und N 87 „An der Urbansmühle“ betreffend den Stadtteil Hattersheim<br />

werden durch die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens nicht berührt. Der<br />

Stadtteil liegt nicht mehr innerhalb der für die Auslegung relevanten Fluglärmkonturen Leq(3) =<br />

50 dB(A) am Tag und Leq(3) = 45 dB(A) in der Nacht.<br />

Zudem datiert der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes N 4 vom 29.03.2007 und der<br />

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes N 87 nach den seinerzeitigen Angaben der<br />

Stadt Hattersheim am <strong>Main</strong> voraussichtlich vom 06.09.2007. Insoweit trifft die Stadt mit ihrer<br />

Bebauungsplanung auf eine schon vorher durch Auslegung vom 17.01.2005 bis 16.02.2005<br />

konkretisierte und hinreichend verfestigte Fachplanung der Vorhabensträgerin. Die Stadt<br />

Hattersheim am <strong>Main</strong> hat demzufolge in Kenntnis der Lärmauswirkungen des planfestgestell-<br />

ten Vorhabens die Aufstellung der Bebauungspläne beschlossen.<br />

Bei dem Bebauungsplanverfahren betreffend den Stadtteil Okriftel handelt es sich um einen<br />

in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan N 40 „Freizeitgartenanlage Okriftel“ mit der Nut-<br />

zung als Freizeitgärten. Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens auf Grundlage dieser<br />

Festsetzungen wird weder durch das zukünftige Siedlungsbeschränkungsgebiet, wie im<br />

Entwurf 2007 des Regionalplanes Südhessen festgelegt, noch die sich aus dem FluglärmG<br />

ergebenden Bauverbote beeinträchtigt. Das gilt auch, wenn die am Nachweispunkt für die<br />

repräsentative Ortslage ermittelten Lärmauswirkungen durch das planfestgestellte Vorhaben<br />

in Betracht gezogen werden (vgl. G 10.1, Teil D, S. 84, Messpunkt Hat_01).<br />

Hochheim am <strong>Main</strong><br />

Die Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens führen zu keiner nachhaltigen Stö-<br />

rung der rechtswirksamen Bebauungspläne und Bebauungsplanverfahren der Stadt Hoch-<br />

heim am <strong>Main</strong>.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die in der Einwendung vom 01.03.2005 (Anlage E 15) und<br />

ergänzend in der Einwendung vom 06.05.2007 (Anlage E 2) aufgeführten Bebauungspläne<br />

und Bebauungsplanverfahren geprüft. Sie kommt zu folgendem Ergebnis:

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